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Sie beabsichtigen, bald Ihren ersten Arbeitnehmer in Belgien einzustellen?

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Sie beabsichtigen, bald Ihren ersten Arbeitnehmer in Belgien einzustellen?

September 29, 2020 - < 1 min

Seit dem 1. Januar 2016 können Arbeitgeber, die ihren ersten Arbeitnehmer in Belgien einstellen, eine äußerst interessante Beschäftigungsbeihilfe in Form einer fast vollständigen Reduzierung der arbeitgeberseitigen Sozialsicherheitsbeiträge in Anspruch nehmen.

In der Tat ist der neue Arbeitgeber, der bisher kein Personal in Belgien beschäftigt hat (bzw. während den letzten 4 Quartalen kein Personal in Belgien beschäftigt hat) und seinen ersten Arbeitnehmer einstellt, auf unbefristete Dauer von den arbeitgeberseitigen Basis-Sozialsicherheitsbeiträgen für diesen ersten Arbeitnehmer befreit (… sektorspezifische Sozialsicherheitsbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers sowie alle arbeitnehmerseitigen Sozialsicherheitsbeiträge bleiben jedoch anwendbar).

Vorbehaltlich einer gesetzlichen Änderung läuft diese Beschäftigungsbeihilfe zum 31. Dezember 2020 aus.

Falls Sie also mit dem Gedanken spielen, kurz- oder mittelfristig Ihren ersten Arbeitnehmer in Belgien einzustellen, sollten Sie dies unbedingt vor dem 31. Dezember 2020 in Angriff nehmen, um noch von dieser einträglichen Beschäftigungsbeihilfe profitieren zu können.

Für den zweiten bis sechsten Arbeitnehmer bestehen ähnliche, aber weniger umfangreiche und zeitlich befristete Vergünstigungen. Diese bleiben auch nach dem 31. Dezember 2020 weiterhin bestehen.

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