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Belgien – Das vereinfachte System der zeitweiligen Kurzarbeit bleibt bis zum 30. Juni 2022 möglich

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Belgien – Das vereinfachte System der zeitweiligen Kurzarbeit bleibt bis zum 30. Juni 2022 möglich

März 21, 2022 - < 1 min

Die belgische Regierung hat kürzlich die anwendbaren Regeln über die zeitweilige Kurzarbeit im Rahmen der Coronakrise sowie der Ukrainekrise festgelegt.

Aufgrund eines Beschlusses der Föderalregierung wird das vereinfachte Verfahren für zeitweilige Kurzarbeit für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Dies gilt sowohl:

a) für die zeitweilige Kurzarbeit in Verbindung mit dem aktuellen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine (auch wenn diese bereits vor dem 1. April 2022 begonnen hat), als auch

b) für die zeitweilige Kurzarbeit resultierend aus der Coronakrise, einschließlich:

  • der Arbeitnehmer, die nicht krank sind aber aufgrund einer Quarantäne zuhause bleiben müssen;
  • der Arbeitnehmer, die der Arbeit fernbleiben müssen, um die Betreuung eines Kindes wahrzunehmen, weil dessen Kinderkrippe, Schule oder Tagesstätte für Personen mit Beeinträchtigung aufgrund einer Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus schließen musste;
  • der Arbeitnehmer, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht arbeiten können, weil das Kind sich in Quarantäne befindet.

Infolgedessen kann zeitweilige Kurzarbeit, die (nachweislich) aus der Coronakrise oder dem Konflikt in der Ukraine resultiert, bis einschließlich 30. Juni 2022 als zeitweilige Kurzarbeit aufgrund von höherer Gewalt betrachtet werden.

In beiden Fällen kann es sich sowohl um eine vollständige oder um eine teilweise Aussetzung des Arbeitsvertrags handeln.

Die Formalitäten zur praktischen Umsetzung bleiben ebenfalls identisch:

  • keine vorherige Mitteilung ans LfA
  • keine Ausstellung von C.3.2 Kontrollkarten
  • falls erforderlich, Information an den Betriebsrat oder die Gewerkschaftsdelegation,
  • individuelle Benachrichtigung der Arbeitnehmer
  • Übermittlung einer Meldung im Format DRS Szenario 5 an das LfA am Monatsende.
  • der betroffene Arbeitnehmer muss (einmalig) einen Antrag auf Kurzarbeitsgeld stellen.

Unternehmen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, müssen erneut das klassische System der „Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen“ bzw. der „wirtschaftlichen Kurzarbeit für Angestellte“ einhalten.

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