Die belgische Regierung hat kürzlich die anwendbaren Regeln über die zeitweilige Kurzarbeit im Rahmen der Coronakrise sowie der Ukrainekrise festgelegt.
Aufgrund eines Beschlusses der Föderalregierung wird das vereinfachte Verfahren für zeitweilige Kurzarbeit für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Dies gilt sowohl:
a) für die zeitweilige Kurzarbeit in Verbindung mit dem aktuellen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine (auch wenn diese bereits vor dem 1. April 2022 begonnen hat), als auch
b) für die zeitweilige Kurzarbeit resultierend aus der Coronakrise, einschließlich:
Infolgedessen kann zeitweilige Kurzarbeit, die (nachweislich) aus der Coronakrise oder dem Konflikt in der Ukraine resultiert, bis einschließlich 30. Juni 2022 als zeitweilige Kurzarbeit aufgrund von höherer Gewalt betrachtet werden.
In beiden Fällen kann es sich sowohl um eine vollständige oder um eine teilweise Aussetzung des Arbeitsvertrags handeln.
Die Formalitäten zur praktischen Umsetzung bleiben ebenfalls identisch:
Unternehmen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, müssen erneut das klassische System der „Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen“ bzw. der „wirtschaftlichen Kurzarbeit für Angestellte“ einhalten.