Belgien – Das (vereinfachte) System der Kurzarbeit-Corona bleibt bis zum 31. März 2022 möglich
Dezember 15, 2021 - < 1 min
Die Föderalregierung hat am 10. Dezember 2021 beschlossen, die Anwendung des vereinfachten Systems der Kurzarbeit wegen höherer Gewalt – Corona bis zum 31. März 2022 zu verlängern.
Sie steht weiterhin allen Arbeitgebern in allen Sektoren zur Verfügung.
Die Formalitäten zur praktischen Umsetzung bleiben ebenfalls identisch:
jede Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit aufgrund der Coronakrise gilt als Arbeitslosigkeit aufgrund von höherer Gewalt
keine vorherige Mitteilung ans LfA
keine Ausstellung von C.3.2 Kontrollkarten
falls erforderlich, Information an den Betriebsrat oder die Gewerkschaftsdelegation,
individuelle Benachrichtigung der Arbeitnehmer
Übermittlung einer Meldung im Format DRS Szenario 5 an das LfA am Monatsende.
Der betroffene Arbeitnehmer muss (einmalig) einen Antrag auf Kurzarbeitsgeld unter Verwendung des Formulars C.3.2 – ARBEITNEHMER-CORONA stellen.