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Belgien – Die Nutzung des(vereinfachten) Systems der Kurzarbeit-Corona ist erneut für alle Unternehmen möglich

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Belgien – Die Nutzung des(vereinfachten) Systems der Kurzarbeit-Corona ist erneut für alle Unternehmen möglich

November 10, 2020 - < 1 min

Angesichts des neuen Lockdowns hat die belgische Regierung am vergangenen Wochenende beschlossen, die Anwendung des vereinfachten Systems der Kurzarbeit wegen höherer Gewalt – Corona erneut für alle von der Krise betroffenen Unternehmen zu ermöglichen.

Ab sofort ist es nicht mehr notwendig, zusätzlich Vorbedingungen zu erfüllen (z.B. im zweiten Quartal 2020 mindestens 20% Kurzarbeit nachweisen zu können oder zu einem Sektor zu gehören, der als besonders von der Krise betroffen gilt), um dieses System der Kurzarbeit in Anspruch nehmen zu können.

Wie im 2. Quartal 2020 gilt dieses System der Kurzarbeit sowohl für Arbeiter und Angestellte.

Die Formalitäten zur praktischen Umsetzung bleiben ebenfalls identisch:

– falls erforderlich, Information an den Betriebsrat oder die Gewerkschaftsdelegation,

– individuelle Benachrichtigung der Arbeitnehmer

– Übermittlung einer Meldung im Format DRS Szenario 5 an das LfA am Monatsende.

Unternehmen, die in der Zwischenzeit die klassischen System der Kurzarbeit genutzt haben (z.B. Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen oder Kurzarbeit für Angestellte), können jetzt auf das vereinfachte Systems der Kurzarbeit wegen höherer Gewalt – Corona umsteigen.

Dieses vereinfachte System wird grundsätzlich bis zum 31. März 2021 für alle Arbeitgeber akzeptiert.

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