Die belgische Datenschutzbehörde („APD“) gab am 15. September 2021 bekannt, dass sie durch Beschluss Nr. 04/2021 vom 8. April 2021 ihre ersten nationalen Verhaltensregeln im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 – „DSGVO“) genehmigt hat.
Die Verhaltensregeln wurden durch die nationale Notarkammer erstellt und passen die Verpflichtungen der DSGVO an die von ihr durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten an.
Im Wesentlichen umfassen die Verhaltensregeln vier Bereiche:
– die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten;
– die Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffen sind;
– die Maßnahmen, die der Notar gegenüber seinen Mitarbeitern ergreifen muss, um sie für den Schutz personenbezogener Daten zu sensibilisieren, sowie die Vorsichtsmaßnahmen, die zu treffen sind, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten müssen;
– das Recht auf Information der betroffenen Personen.
Alle belgischen Notare, die für die Datenverarbeitung zuständig sind, unterliegen den Verhaltensregeln, um die Datenschutzmaßnahmen zu vereinheitlichen, die sie im Rahmen der Ausübung ihrer notariellen Tätigkeit ergreifen.
Unbeschadet der Kontroll- und Sanktionsbefugnisse der Datenschutzbehörde ist die nationale Notarkammer für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften zuständig.
Die Einhaltung durch die Datenschutzbehörde genehmigter Verhaltensregeln stellt keine Bescheinigung über die Konformität der Verarbeitungstätigkeiten dar, die durch die Mitglieder des Vebandes durchgeführt werden. Dieses in der DSGVO vorgesehene Instrument ermöglicht es jedoch, verbindliche „Best Practices“ auf der Ebene eines bestimmten Sektors festzulegen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie die Pressemitteilung der APD, den Beschluss der APD sowie den Königlichen Erlass vom 24. Juli 2021 zur Genehmigung der Verhaltensregeln der nationalen Notarkammer vom 28. Januar 2021 (Veröffentlichungen in französischer Sprache).
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