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Als ausländisches Unternehmen möchte ich Arbeitnehmer in Belgien/Luxemburg beschäftigen.
In Ihrem Heimatland sind Sie mit dem Arbeitsrecht vertraut und meistern alle Aspekte der Personalverwaltung eigenständig.
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland (wie etwa lokale Vertriebsmitarbeiter oder Ortskräfte in einen Verbindungsbüro in Brüssel oder Luxemburg-Stadt) nach ortsüblichen Regeln bringt zusätzliche Anforderungen mit sich.
Neben den allbekannten unternehmensinternen Regeln gilt es, auch den lokalen Vorschriften und üblichen Praktiken des Arbeitslandes Rechnung zu tragen.
Wir sind mit dieser besonderen Situation vertraut und vermitteln Ihnen ein besseres Verständnis der belgischen/luxemburgischen Regelungen, um so Missverständnissen und Stolperfallen aus dem Weg zu gehen.