Ein Gesetzesentwurf vom 24. November sieht vor, dass der soziale Mindestlohn zum 1. Januar 2021 um 2,8 % angehoben wird.
Das bedeutet, dass der neue monatliche soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer dann 2.201,93 € brutto (12,7279 € pro Stunde) und der monatliche Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer 2.642,32 € brutto (15,2735 € pro Stunde) betragen wird.
Gehälter, die über dem sozialen Mindestlohn liegen, werden hingegen nicht angepasst (es handelt sich nicht um eine allgemeine Indexierung).
Dies hat ebenfalls Auswirkungen auf andere Beträge, wie z. B. die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung, den Abschlag zur Pflegeversicherung oder den Höchstbetrag der Steuerbefreiung für freiwillige Entschädigungen.
Sobald diese Änderungen offiziell sind, werden wir dies kommunizieren.