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Steuerlich begünstigte Beteiligungsprämie für Mitarbeiter in Luxemburg

17 november 2025 | 2 inuut leestijd

Arbeitgeber in Luxemburg haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine Beteiligungsprämie („prime participative“) gemäß Art. 115, Nr. 13a L.I.R. zu gewähren. Diese Prämie bietet eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen und die Auszahlung steuerlich zu optimieren.

Vorteil für Mitarbeiter:
50 % der ausgezahlten Prämie können von der Einkommensteuer befreit werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Flexibilität für Arbeitgeber:
Die Beteiligungsprämie zeichnet sich durch ihre große Gestaltungsfreiheit aus. Arbeitgeber entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie das Instrument nutzen möchten. Ebenso liegt es in ihrem Ermessen, welche Mitarbeiter eine Prämie erhalten sollen.

Dadurch kann die Prämie gezielt dort eingesetzt werden, wo besondere Leistungen honoriert, wichtige Fachkräfte gebunden oder bestimmte strategische Ziele gefördert werden sollen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse, Berechnung und Umsetzung der Beteiligungsprämie.

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Julia Veiders

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