Steuerlich begünstigte Beteiligungsprämie für Mitarbeiter in Luxemburg

Arbeitgeber in Luxemburg haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine Beteiligungsprämie („prime participative“) gemäß Art. 115, Nr. 13a L.I.R. zu gewähren. Diese Prämie bietet eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen und die Auszahlung steuerlich zu optimieren.
Vorteil für Mitarbeiter:
50 % der ausgezahlten Prämie können von der Einkommensteuer befreit werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Arbeitgeber muss im vorhergehenden Geschäftsjahr einen Gewinn erzielt haben.
- Im Steuerjahr der Prämiengewährung sowie im vorhergehenden Jahr muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung geführt werden.
- Der Gesamtbetrag aller Beteiligungsprämien ist auf 7,5 % des Nettogewinns des Arbeitgebers begrenzt (bis 2024: 5 %).
- Die Prämie pro Mitarbeiter darf maximal 30 % des Bruttojahresgehalts betragen (bis 2024: 25 %), ohne Geld- und Sachleistungen.
- Der begünstigte Mitarbeiter muss einem Sozialversicherungssystem angeschlossen sein.
- Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss der Arbeitgeber dem zuständigen Lohnsteueramt eine namentliche Liste der begünstigten Mitarbeiter übermitteln.
Flexibilität für Arbeitgeber:
Die Beteiligungsprämie zeichnet sich durch ihre große Gestaltungsfreiheit aus. Arbeitgeber entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie das Instrument nutzen möchten. Ebenso liegt es in ihrem Ermessen, welche Mitarbeiter eine Prämie erhalten sollen.
Dadurch kann die Prämie gezielt dort eingesetzt werden, wo besondere Leistungen honoriert, wichtige Fachkräfte gebunden oder bestimmte strategische Ziele gefördert werden sollen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse, Berechnung und Umsetzung der Beteiligungsprämie.
Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde
Julia Veiders