Luxemburg – Modernisierung der Steuergutschrift für Investitionen

Der steuerliche Hebel für Digitalisierung sowie ökologische und energetische Transition
Mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2024 wurde das luxemburgische Regime der Steuergutschrift für Investitionen nach Artikel 152bis LIR (Loi concernant l’impôt sur le revenu) grundlegend modernisiert. Ziel der Reform ist es, Unternehmen gezielt bei ihrer digitalen Transformation sowie bei Projekten der ökologischen und energetischen Transition zu unterstützen. Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs wird die Steuergutschrift zu einem wirksamen Instrument, um Investitionen in Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit steuerlich attraktiv zu gestalten.
Für viele Unternehmen ist der Mehrwert unmittelbar spürbar. Wer in Effizienz, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit investiert, kann seine Steuerbelastung deutlich reduzieren, sofern das Vorhaben klar als Projekt abgegrenzt, rechtzeitig angemeldet und sauber dokumentiert wird. Die Steuergutschrift wird direkt auf die geschuldete Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer angerechnet.
Was ist neu und worauf kommt es an?
Kern der Reform ist die Einführung einer projektbezogenen Steuergutschrift für bestimmte Investitionen und ausgewählte Betriebskosten, sofern diese eindeutig einem Projekt der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transition zuzuordnen sind.
Eine digitale Transformation liegt vor, wenn Prozesse oder Organisationsstrukturen durch den gezielten Einsatz digitaler Technologien innovativ weiterentwickelt werden. Die ökologische und energetische Transition umfasst technische oder materielle Veränderungen, die zu einer signifikanten Reduktion von Umweltbelastungen führen, etwa im Bereich Energieverbrauch, Produktion oder Ressourcennutzung.
Entscheidend ist dabei stets der Projektcharakter. Im digitalen Bereich muss das Vorhaben deutlich über reine Updates, Standardsoftware oder eine bloße Digitalisierung bestehender Informationen hinausgehen. Im Umwelt- und Energiebereich reicht die bloße Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nicht aus.
Typische Projektbeispiele aus der Praxis
In der Praxis zeigen sich insbesondere folgende Projektarten als relevant:
- Einführung oder tiefgreifende Modernisierung von ERP-Systemen;
- Automatisierung von Geschäftsprozessen und digitale Workflows;
- Maßnahmen zur Stärkung der Cyber Security;
- Projekte zur Steigerung der Energie- oder Materialeffizienz;
- Dekarbonisierung und Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher für den Eigenverbrauch).
Welche Kosten sind förderfähig?
Die Reform erweitert den Blick über klassische Investitionen hinaus. Förderfähig können insbesondere folgende Kostenarten sein, jeweils unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen:
- Investitionen in abschreibbare Anlagegüter, mit Ausnahme von Gebäuden;
- Investitionen in Software und Patente sowie Ausgaben für deren Nutzung oder Lizenzierung, grundsätzlich ohne Bezug zu verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 LIR;
- Externe Beratungs-, Diagnose- und technische Unterstützungsleistungen, sofern sie nicht zu den laufenden Standardleistungen wie regelmäßiger Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung zählen;
- Direkt projektbezogene Personal- und Schulungskosten.
Wie hoch ist der steuerliche Vorteil?
Die neue projektbezogene Steuergutschrift beträgt grundsätzlich 18 % der im Rahmen des Projekts angefallenen Investitionen und Betriebsausgaben.
Ablauf und praktische Hinweise
Die Inanspruchnahme der Steuergutschrift ist an ein formales Verfahren geknüpft. Für jedes Projekt ist eine Bescheinigung der Förderfähigkeit (die sogenannte „attestation d’éligibilité“) erforderlich sowie ein jährlich zu beantragendes Zertifikat, das die Existenz und Förderfähigkeit der geltend gemachten Investitionen und Betriebsausgaben bestätigt.
Die Bescheinigung der Förderfähigkeit muss zwingend beantragt werden, bevor die ersten Investitionen oder Betriebsausgaben ausgelöst werden. Das jährlich zu beantragende Zertifikat ist spätestens zwei Monate nach Geschäftsjahresende anzufragen und wird spätestens neun Monate nach Geschäftsjahresende ausgestellt. Förderfähig sind ausschließlich Kosten, die nach Beantragung der Förderfähigkeitsbescheinigung angefallen sind.
Wir begleiten Sie ganzheitlich von der Projektqualifizierung über die strukturierte Aufbereitung der förderfähigen Kosten bis hin zur fristgerechten Antragstellung und einer prüfungssicheren Dokumentation. So stellen wir sicher, dass Sie den steuerlichen Vorteil optimal nutzen und unnötige Risiken vermeiden.
Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde
Christoph Fank