Firmenwagen in Belgien: 2026, ein entscheidendes Jahr aus steuerlicher Sicht

Die Besteuerung von Firmenwagen in Belgien entwickelt sich weiterhin sehr schnell. Für Unternehmen wie auch für Selbstständige stellt das Jahr 2026 einen besonders wichtigen Zeitpunkt dar, insbesondere im Bereich der Elektrofahrzeuge.
Ende der Vorteile für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor
Seit 2026 profitieren Benzin-, Diesel- und Full-Hybrid-Fahrzeuge (=ohne Notwendigkeit zum Aufladen) nicht mehr von der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Jede Bestellung (Kauf oder Leasing), die nach dem 31. Dezember 2025 erfolgt, führt zur Nichtabzugsfähigkeit der Abschreibungen und der übrigen Kosten, sowohl bei der Einkommensteuer für Selbstständige als auch bei der Körperschaftsteuer.
Elektrofahrzeuge: letzte Möglichkeit einer 100%-Abzugsfähigkeit
Unternehmen, die bis spätestens 31. Dezember 2026 ein 100 % elektrisches Fahrzeug bestellen, können weiterhin von einer steuerlichen Abzugsfähigkeit von 100 % profitieren:
- beim Kauf oder Leasing;
• bei der Wartung;
• bei der Versicherung;
• bei den Stromkosten.
Und vor allem: Diese Abzugsfähigkeit bleibt während der gesamten Nutzungsdauer des Fahrzeugs bestehen. Der Abzugssatz wird nämlich zum Zeitpunkt der Bestellung oder der Unterzeichnung des Leasingvertrags festgelegt.
Stufenweise Reduzierung ab 2027
Ab 2027 wird die steuerliche Abzugsfähigkeit von Elektrofahrzeugen schrittweise reduziert:
- 95 % für ein im Jahr 2027 angeschafftes Fahrzeug;
• 90 % im Jahr 2028;
• 82,5 % im Jahr 2029;
• 75 % im Jahr 2030;
• 67,5 % ab 2031.
Auch wenn der Unterschied gering erscheinen mag, kann seine finanzielle Auswirkung über mehrere Jahre hinweg erheblich sein.
Und für Selbstständige ?
Für Selbstständige, die in eigenem Namen tätig sind, bleibt das 100 %-Elektrofahrzeug die steuerlich vorteilhafteste Option, insbesondere bei einer Anschaffung im Jahr 2026, mit anschließend degressivem Regime in den folgenden Jahren.
Plug-in-Hybridfahrzeuge können unter bestimmten Bedingungen weiterhin steuerlich abgesetzt werden, jedoch mit einer begrenzten und im Zeitverlauf weiter sinkenden Abzugsfähigkeit, die bei späteren Anschaffungen bis hin zu einer vollständigen Nichtabziehbarkeit führen kann.
Achtung jedoch: Die Kraftstoffkosten von Plug-in-Hybriden, die nach 2025 angeschafft werden, sind nicht mehr abzugsfähig.
Eine strategische Entscheidung
Heute hängt die Wahl eines Firmenfahrzeugs nicht mehr ausschließlich vom Preis oder Komfort ab.
Der Zeitpunkt der Anschaffung und die Art der Motorisierung haben inzwischen einen direkten Einfluss auf die gesamten steuerlichen Kosten des Fahrzeugs über mehrere Jahre hinweg.
Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde
Simon Boskin