Belgien – Einigung über die Reform des Arbeitsmarktes
februari 16, 2022 - < 1 min
Am 14. Februar 2022 wurde im sog. Kernkabinett eine Einigung über die Reform des Arbeitsmarktes und insbesondere über die Flexibilisierung der Arbeitszeit getroffen.
Diese Einigung sieht u.a. die folgenden Massnahmen vor:
Viertagewoche oder variable Wochenarbeitszeit: Mittels Einverständnis des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers kann der Arbeitnehmer die wöchentliche Vollzeitarbeitszeit auf vier Tage pro Woche verteilen oder sich für eine variable Wochenarbeitszeit entscheiden (d. h. in einer Woche mehr Stunden arbeiten und in der nächsten Woche weniger)
Individuelles Recht auf berufliche Weiterbildung: Einführung eines individuellen Rechts auf berufliche Weiterbildung für alle Arbeitnehmer in Höhe von 3 Tagen im Jahr 2022, 4 Tagen im Jahr 2023 und 5 Tagen ab 2024; Verpflichtung des Arbeitgebers (außer kleine KMU), einen Schulungsplan zu erstellen
Begleitung von gekündigten Arbeitnehmern: Es wird zukünftig für einen gekündigten Arbeitnehmer möglich sein, während der Kündigungsfrist die Arbeit bei einem neuen Arbeitgeber aufzunehmen oder eine Kündigungsentschädigung (teilweise) in ein “Weiterbildungspaket” umzuwandeln
Recht auf Abschaltung: Einführung eines Rechts für Arbeitnehmer, außerhalb der Arbeitszeit nicht auf Anfragen des Arbeitgebers reagieren zu müssen
Beschäftigte von Internet-Plattformen: Gewährleistung eines besseren Schutzes für die Beschäftigten von Internet-Plattformen (wie Uber, Deliveroo) in Sachen Sozialstatus, Abdeckung bei Arbeitsunfällen, usw.
E-commerce und Nachtarbeit: Möglichkeit der Einführung von Arbeit zwischen 20 Uhr und Mitternacht im E-Commerce über ein kollektives Arbeitsabkommen
usw.
Die konkreten Details und die Regeln zur praktischen Umsetzung dieser Maßnahmen müssen noch in Gesetzestexten und Ausführungserlässen festgelegt werden.
Wir halten Sie so bald wie möglich auf dem Laufenden.