Belgien – Föderaler Haushalt 2025: Die neuen steuerlichen Regeln für Unternehmer und Investoren

Die Haushaltsvereinbarung vom 24. November 2025 markiert einen Wendepunkt in der föderalen Steuerpolitik. Die Regierung De Wever möchte einerseits die Anreize zum Arbeiten und Unternehmertum stärken und andererseits Kapitaleinkünfte stärker belasten. Diese Ausrichtung betrifft sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften und private Investoren.
Auch wenn die Gesetzestexte noch finalisiert und verabschiedet werden müssen, sind die Grundlinien klar. Es ist daher sinnvoll, bereits heute die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf Ihre Investitionsentscheidungen, Ihre Vermögensstrategie und die Art und Weise, wie Sie Geld aus Ihrer Gesellschaft entnehmen, zu analysieren.
1. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen: Neuer Rahmen ab dem 1. Januar 2026
Die wichtigste Neuerung ist die Einführung einer Steuer auf von Privatpersonen realisierte Veräußerungsgewinnen aus privaten Finanzanlagen (Aktien, Anleihen, Fonds/ETF, Tracker, Kryptowährungen usw.), sofern sie nicht im beruflichen Kontext gehalten werden. Die Regierung spricht von einem „Solidaritätsbeitrag“, der ab dem 1. Januar 2026 gelten soll.
Worin besteht diese Maßnahme?
Die im Abkommen enthaltenen Gesetzesentwürfe und politischen Notizen sehen vor:
- Ein Satz von 10 % auf tatsächlich realisierte Veräußerungsgewinne.
- Keine Rückwirkung: Besteuert werden nur Gewinne, die ab dem 1. Januar 2026 entstehen, wobei der Wert der Anlagen am 31.12.2025 als Referenz dient.
- Ein jährlicher Freibetrag auf die ersten 10.000 € Gewinn (indexiert).
- Abzugsfähigkeit von Verlusten im selben Jahr: Sie können Gewinne desselben Jahres ausgleichen, sind aber nicht vortragsfähig.
- Kein langfristiger Vorteil im finalen Text: Frühere Überlegungen (übertragbare 1.000 €/Jahr für 5 Jahre oder Befreiung nach 10 Jahren Haltedauer) werden wohl nicht übernommen.
Sonderregelung für eine „wesentliche Beteiligung“
Für Personen, die mindestens 20 % an einer Gesellschaft halten, ist ein eigenes System vorgesehen. Es beinhaltet einen bedeutenden Freibetrag zu Beginn und anschließend eine progressive Besteuerung oberhalb eines höheren Schwellenwerts. Diese Logik betrifft besonders Unternehmer, die irgendwann eine größere Beteiligung veräußern.
Was ist zu erwarten?
- Für Investoren die selten Mehrwerte realisieren, begrenzt der Jahresfreibetrag die Auswirkungen.
- Wer regelmäßig hohe Gewinne erzielt (aktive Portfolios, Kryptowerte …), muss seine steuerliche Strategie wahrscheinlich überdenken.
- Für Geschäftsführer mit Exit-Plänen (Anteilsverkauf, Einstieg eines Investors, Übertragung innerhalb der Familie) wird die frühzeitige Analyse der Szenarien wichtig – insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts und der Einstufung als „wesentliche Beteiligung“.
- Auch ein möglicher Wegzug sollte vorbereitet werden: Die Abgabe könnte im Moment des steuerlichen Wegzugs ausgelöst werden (Exit Tax).
2. Steuer auf Wertpapierkonten: deutliche Erhöhung und strengere Regeln
Die Haushaltsvereinbarung sieht eine Erhöhung der Steuer auf Wertpapierkonten vor. Für Konten mit einem durchschnittlichen Wert von über 1.000.000 € soll der Satz auf 0,30 % steigen.
Zudem will die Regierung den Kampf gegen Steuerumgehung verstärken durch:
- neue Anti-Missbrauchsregeln;
- eine Meldepflicht für bestimmte Umwandlungen oder Übertragungen;
- eine verstärkte Kontrolle großer Konten.
Direkte Konsequenz
Ab 2026 könnten Inhaber großer privater Portfolios auf zwei Ebenen besteuert werden:
- eine jährliche Steuer von 0,30 % auf das Wertpapierkonto;
- eine Steuer von 10 % auf realisierte Kapitalgewinne.
Dadurch wird die Planung (Strukturierung, Verteilung, Timing) relevanter als eine rein passive Verwaltung.
3. Geldentnahmen aus der Gesellschaft: mehr Komplexität, aber auch mehr Spielraum
Ein weiterer bedeutender Bereich betrifft die Anpassung der traditionellen Instrumente zur Vergütung und Gewinnverteilung. Die Vereinbarung will KMU unterstützen, gleichzeitig aber vermeiden, dass Gewinne zu leicht in den privaten Bereich überführt werden.
VVPRbis: Beibehaltung, aber höherer Quellensteuersatz
Das VVPRbis-Regime bleibt für kleine Gesellschaften zugänglich. Der Quellensteuersatz soll jedoch ab 2026 um 3 % steigen. VVPRbis-Dividenden würden somit mit 18 % besteuert (statt aktuell 15 %).
Liquidationsreserve: gleiches Prinzip, neuer Zeitrahmen
Die Liquidationsreserve bleibt bestehen, doch die Parameter ändern sich:
- Die Vorauszahlung von 10 % bei der Bildung bleibt unverändert.
- Die Wartefrist soll auf 3 Jahre verkürzt werden (statt bisher 5 Jahre), anschließend mit einem leicht höheren Endsatz, sodass die Gesamtbelastung bei Ausschüttung „im laufenden Betrieb“ auf 18 %
- Bei einer Ausschüttung vor Ablauf der Frist bleibt der Zuschlag von 20 % Quellensteuer gleich, ebenso die vollständige Befreiung bei Liquidation der Gesellschaft.
Warum dieser Punkt zentral ist
Eine schneller verfügbare Reserve bietet dem Geschäftsführer mehr Flexibilität, etwa um:
- private Investitionen (Immobilien, Portfolio) zu finanzieren;
- finanzielle Sicherheitspuffer aufzubauen;
- die Ruhestandsplanung zu beschleunigen;
- bei bereits bestehenden Reserven zwischen einer Ausschüttung nach 5 Jahren (niedrige Endbesteuerung) oder nach 3 Jahren (leicht höhere Besteuerung) zu wählen.
Kurz gesagt: Die optimale Mischung aus Gehalt, VVPRbis-Dividenden und Liquidationsreserve muss individuell neu berechnet werden – abhängig von Liquidität, Situation und Projekten.
4. Körperschaftsteuer: Unterstützung für KMU, aber höhere Einstiegsbedingungen
Reduzierter Körperschaftsteuersatz bleibt, aber mit strengeren Bedingungen
Der reduzierte Körperschaftsteuersatz für KMU bleibt bestehen, jedoch mit verschärften Zugangsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsführer:
- Mindestvergütung von 000 €, indexiert;
- strengere Begrenzungen für pauschal bewertete Vorteile jeglicher Art innerhalb dieser Vergütung.
Ein Geschäftsführer, der sich zu wenig oder zu stark über pauschale Vorteile bezahlt, riskiert, den reduzierten Satz zu verlieren und zum Normalsatz zu wechseln.
RDT: zu erwartende Verschärfung
Die RDT-Abzugsmöglichkeit soll zu einem Befreiungssystem mit strengeren Garantien weiterentwickelt werden:
- höherer Beteiligungsschwellenwert;
- stärkere Fokussierung auf echte Finanzanlagevermögen.
Auch hier soll eine Mindestvergütung gelten: Bei Verstoß wäre die Quellensteuer auf RDT-Erträge nicht mehr anrechenbar.
Investitionen: gezielte Förderung
Für KMU sollen die erhöhten thematischen Investitionsabzüge erweitert und harmonisiert werden – mit unbefristeter Vortragsmöglichkeit, falls der Vorteil nicht sofort genutzt werden kann.
Hybride: bestätigter Ausstieg
Die Abzugsfähigkeit hybrider Fahrzeuge sinkt wie geplant weiter. Ab 2026 bleiben nur Elektrofahrzeuge steuerlich absetzbar, mit Außnahme von Fahrzeugen, die vor dem 30. Juni 2023 gekauft oder bestellt wurden.
5. Private Einkommensteuer und Selbstständige: stärkere Anreize zur Arbeit
Die Regierung strebt ein steuerlich günstigeres Umfeld für Arbeit und Unternehmertum sowie eine Vereinfachung der Einkommensteuer an.
Für Selbstständige werden drei konkrete Maßnahmen angekündigt:
- ein Pauschalabzug für Unternehmer (Prozentsatz des Gewinns);
- die Abschaffung der Sanktion bei unzureichenden Vorauszahlungen.
Parallel werden Überlegungen zur Altersvorsorge und zur Harmonisierung zwischen PCLI, EIP, CPTI und der 80-%-Regel fortgeführt.
Erwartete Wirkung
Selbstständige – insbesondere Anfänger und Freiberufler – erhalten mehr Liquiditätsspielraum. Vorauszahlungen werden einfacher. Für Geschäftsführer ergeben sich neue Optionen, um Gehalt und Dividenden neu auszubalancieren.
6. Mehrwertsteuer: insgesamt stabil, aber sektorielle Anpassungen
Das Abkommen sieht keine generelle Erhöhung der Mehrwertsteuer vor, jedoch gezielte Anpassungen in bestimmten Sektoren – mit besonderem Fokus auf Immobilien und Energiewende.
Die Politik im Bereich Abriss-Neubau sowie Energieinvestitionen fördert weiterhin:
- emissionsarme Renovierungen;
- den Rückgang steuerlicher Anreize für fossile Lösungen.
Umgekehrt führen einige Harmonierungen zu Erhöhungen: Mehrere Dienstleistungen sollen von 6 % auf 12 % steigen, darunter: Beherbergung (Hotels, Camping), Take-away-Gerichte, alkoholfreie Getränke und bestimmte Freizeitaktivitäten.
Auswirkungen auf Unternehmen
Die Planung der Mehrwertsteuer wird noch wichtiger: Zeitpunkt der Arbeiten und angepasste Preisgestaltung können den Endpreis erheblich beeinflussen.
7. Weitere Steuern
Das Abkommen führt zusätzliche – weniger sichtbare, aber relevante – Abgaben ein oder verstärkt diese:
- eine Paketsteuer von 2 € pro Paket für Lieferungen aus Nicht-EU-Webshops;
- eine Erhöhung der Luftverkehrsabgabe auf 10 € pro Flug, unabhängig von der Entfernung;
- höhere Verbrauchsteuern auf Erdgas und andere fossile Brennstoffe, kompensiert durch eine leichte Senkung der Stromverbrauchssteuer – mit möglichem Einfluss auf die Kosten von Unternehmern.
8. Breiterer wirtschaftlicher Kontext: Beschäftigung und Sozialausgaben
Auch größere budgetpolitische Entscheidungen beeinflussen das unternehmerische Umfeld:
- stärkere Aktivierung auf dem Arbeitsmarkt;
- Begrenzung der Arbeitslosigkeitsdauer;
- Anpassungen bei Leistungen und Rentenausgaben zur strukturellen Haushaltskonsolidierung.
Diese Maßnahmen wirken sich indirekt aus auf:
- Lohnkosten und Indexdruck;
- die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte;
- Kaufkraft und Konsum – zentrale Faktoren für viele KMU.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie noch Fragen haben. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung, um Ihre Situation zu analysieren und Ihnen dabei zu helfen, die vorteilhafteste Entscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen.
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Nicole Piront