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Belgien – Föderaler Haushalt 2025: Die neuen steuerlichen Regeln für Unternehmer und Investoren

10 december 2025 | 5 inuut leestijd

Die Haushaltsvereinbarung vom 24. November 2025 markiert einen Wendepunkt in der föderalen Steuerpolitik. Die Regierung De Wever möchte einerseits die Anreize zum Arbeiten und Unternehmertum stärken und andererseits Kapitaleinkünfte stärker belasten. Diese Ausrichtung betrifft sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften und private Investoren.

Auch wenn die Gesetzestexte noch finalisiert und verabschiedet werden müssen, sind die Grundlinien klar. Es ist daher sinnvoll, bereits heute die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf Ihre Investitionsentscheidungen, Ihre Vermögensstrategie und die Art und Weise, wie Sie Geld aus Ihrer Gesellschaft entnehmen, zu analysieren.

 

1. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen: Neuer Rahmen ab dem 1. Januar 2026

Die wichtigste Neuerung ist die Einführung einer Steuer auf von Privatpersonen realisierte Veräußerungsgewinnen aus privaten Finanzanlagen (Aktien, Anleihen, Fonds/ETF, Tracker, Kryptowährungen usw.), sofern sie nicht im beruflichen Kontext gehalten werden. Die Regierung spricht von einem „Solidaritätsbeitrag“, der ab dem 1. Januar 2026 gelten soll.

Worin besteht diese Maßnahme?

Die im Abkommen enthaltenen Gesetzesentwürfe und politischen Notizen sehen vor:

Sonderregelung für eine „wesentliche Beteiligung“

Für Personen, die mindestens 20 % an einer Gesellschaft halten, ist ein eigenes System vorgesehen. Es beinhaltet einen bedeutenden Freibetrag zu Beginn und anschließend eine progressive Besteuerung oberhalb eines höheren Schwellenwerts. Diese Logik betrifft besonders Unternehmer, die irgendwann eine größere Beteiligung veräußern.

Was ist zu erwarten?

 

2. Steuer auf Wertpapierkonten: deutliche Erhöhung und strengere Regeln

Die Haushaltsvereinbarung sieht eine Erhöhung der Steuer auf Wertpapierkonten vor. Für Konten mit einem durchschnittlichen Wert von über 1.000.000 € soll der Satz auf 0,30 % steigen.

Zudem will die Regierung den Kampf gegen Steuerumgehung verstärken durch:

Direkte Konsequenz

Ab 2026 könnten Inhaber großer privater Portfolios auf zwei Ebenen besteuert werden:

Dadurch wird die Planung (Strukturierung, Verteilung, Timing) relevanter als eine rein passive Verwaltung.

 

3. Geldentnahmen aus der Gesellschaft: mehr Komplexität, aber auch mehr Spielraum

Ein weiterer bedeutender Bereich betrifft die Anpassung der traditionellen Instrumente zur Vergütung und Gewinnverteilung. Die Vereinbarung will KMU unterstützen, gleichzeitig aber vermeiden, dass Gewinne zu leicht in den privaten Bereich überführt werden.

VVPRbis: Beibehaltung, aber höherer Quellensteuersatz

Das VVPRbis-Regime bleibt für kleine Gesellschaften zugänglich. Der Quellensteuersatz soll jedoch ab 2026 um 3 % steigen. VVPRbis-Dividenden würden somit mit 18 % besteuert (statt aktuell 15 %).

Liquidationsreserve: gleiches Prinzip, neuer Zeitrahmen

Die Liquidationsreserve bleibt bestehen, doch die Parameter ändern sich:

Warum dieser Punkt zentral ist

Eine schneller verfügbare Reserve bietet dem Geschäftsführer mehr Flexibilität, etwa um:

Kurz gesagt: Die optimale Mischung aus Gehalt, VVPRbis-Dividenden und Liquidationsreserve muss individuell neu berechnet werden – abhängig von Liquidität, Situation und Projekten.

 

4. Körperschaftsteuer: Unterstützung für KMU, aber höhere Einstiegsbedingungen

Reduzierter Körperschaftsteuersatz bleibt, aber mit strengeren Bedingungen

Der reduzierte Körperschaftsteuersatz für KMU bleibt bestehen, jedoch mit verschärften Zugangsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsführer:

Ein Geschäftsführer, der sich zu wenig oder zu stark über pauschale Vorteile bezahlt, riskiert, den reduzierten Satz zu verlieren und zum Normalsatz zu wechseln.

RDT: zu erwartende Verschärfung

Die RDT-Abzugsmöglichkeit soll zu einem Befreiungssystem mit strengeren Garantien weiterentwickelt werden:

Auch hier soll eine Mindestvergütung gelten: Bei Verstoß wäre die Quellensteuer auf RDT-Erträge nicht mehr anrechenbar.

Investitionen: gezielte Förderung

Für KMU sollen die erhöhten thematischen Investitionsabzüge erweitert und harmonisiert werden – mit unbefristeter Vortragsmöglichkeit, falls der Vorteil nicht sofort genutzt werden kann.

Hybride: bestätigter Ausstieg

Die Abzugsfähigkeit hybrider Fahrzeuge sinkt wie geplant weiter. Ab 2026 bleiben nur Elektrofahrzeuge steuerlich absetzbar, mit Außnahme von Fahrzeugen, die vor dem 30. Juni 2023 gekauft oder bestellt wurden.

 

5. Private Einkommensteuer und Selbstständige: stärkere Anreize zur Arbeit

Die Regierung strebt ein steuerlich günstigeres Umfeld für Arbeit und Unternehmertum sowie eine Vereinfachung der Einkommensteuer an.

Für Selbstständige werden drei konkrete Maßnahmen angekündigt:

Parallel werden Überlegungen zur Altersvorsorge und zur Harmonisierung zwischen PCLI, EIP, CPTI und der 80-%-Regel fortgeführt.

Erwartete Wirkung

Selbstständige – insbesondere Anfänger und Freiberufler – erhalten mehr Liquiditätsspielraum. Vorauszahlungen werden einfacher. Für Geschäftsführer ergeben sich neue Optionen, um Gehalt und Dividenden neu auszubalancieren.

 

6. Mehrwertsteuer: insgesamt stabil, aber sektorielle Anpassungen

Das Abkommen sieht keine generelle Erhöhung der Mehrwertsteuer vor, jedoch gezielte Anpassungen in bestimmten Sektoren – mit besonderem Fokus auf Immobilien und Energiewende.

Die Politik im Bereich Abriss-Neubau sowie Energieinvestitionen fördert weiterhin:

Umgekehrt führen einige Harmonierungen zu Erhöhungen: Mehrere Dienstleistungen sollen von 6 % auf 12 % steigen, darunter: Beherbergung (Hotels, Camping), Take-away-Gerichte, alkoholfreie Getränke und bestimmte Freizeitaktivitäten.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die Planung der Mehrwertsteuer wird noch wichtiger: Zeitpunkt der Arbeiten und angepasste Preisgestaltung können den Endpreis erheblich beeinflussen.

 

7. Weitere Steuern

Das Abkommen führt zusätzliche – weniger sichtbare, aber relevante – Abgaben ein oder verstärkt diese:

 

8. Breiterer wirtschaftlicher Kontext: Beschäftigung und Sozialausgaben

Auch größere budgetpolitische Entscheidungen beeinflussen das unternehmerische Umfeld:

Diese Maßnahmen wirken sich indirekt aus auf:

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie noch Fragen haben. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung, um Ihre Situation zu analysieren und Ihnen dabei zu helfen, die vorteilhafteste Entscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen.

Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde

Nicole Piront

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