Belgien – E-Rechnungen: Was tun, wenn Kunden oder Lieferanten noch nicht bereit für Peppol sind?

Seit dem 1. Januar 2026 sind Unternehmen in Belgien, die zur Mehrwertsteuer registriert sind, verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu versenden. Dafür müssen die Unternehmen im Peppol-Netzwerk registriert sein und ihre Rechnungen über dieses System übermitteln.
Doch was passiert, wenn ein Kunde oder ein Lieferant noch nicht für Peppol vorbereitet ist?
- Kunden: Kann einer Ihrer Kunden noch keine E-Rechnungen empfangen, dürfen Sie die Rechnung alternativ als PDF oder auf Papier versenden. Der Rechnungsaussteller ist in diesem Fall weiterhin im Einklang mit der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungsstellung. Der Kunde selbst kann jedoch sanktioniert werden.
- Lieferanten: Wenn ein Lieferant noch Rechnungen in Papierform oder als PDF verschickt, dürfen Sie die Rechnung grundsätzlich ablehnen. Es empfiehlt sich jedoch, zuerst mit dem Lieferanten zu klären, ob er die Rechnung elektronisch über Peppol ausstellen kann, damit keine Gutschriften notwendig werden.
- Vorsteuerabzug: Für den Vorsteuerabzug ist grundsätzlich eine reguläre, strukturierte E-Rechnung erforderlich. Die Verwaltung lässt jedoch unter dem Prinzip „Substance over Form” Ausnahmen zu. Versuchen Sie dennoch, diese Fälle mit Ihrem Lieferanten zu klären, um Diskussionen mit der Verwaltung zu vermeiden.
Fazit: Sie könnten Kunden, die am 1. Januar 2026 noch nicht für Peppol bereit ist, weiterhin eine Rechnung in Papierform oder als PDF schicken. Sollte ein Lieferant Ihnen nach diesem Datum eine solche Rechnung schicken würde, könnten Sie sie ablehnen.
Weitere Informationen zum Thema PEPPOL finden Sie hier:
Belgien – Obligatorische elektronische Rechnungsstellung: Wann, für wen und wie? – Neoviaq
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Nicole Piront