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Belgien – E-Rechnungen: Was tun, wenn Kunden oder Lieferanten noch nicht bereit für Peppol sind?

6 januari 2026 | 1 inuut leestijd

Seit dem 1. Januar 2026 sind Unternehmen in Belgien, die zur Mehrwertsteuer registriert sind, verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu versenden. Dafür müssen die Unternehmen im Peppol-Netzwerk registriert sein und ihre Rechnungen über dieses System übermitteln.

Doch was passiert, wenn ein Kunde oder ein Lieferant noch nicht für Peppol vorbereitet ist?

Fazit: Sie könnten Kunden, die am 1. Januar 2026 noch nicht für Peppol bereit ist, weiterhin eine Rechnung in Papierform oder als PDF schicken. Sollte ein Lieferant Ihnen nach diesem Datum eine solche Rechnung schicken würde, könnten Sie sie ablehnen.

Weitere Informationen zum Thema PEPPOL finden Sie hier:

Belgien – Obligatorische elektronische Rechnungsstellung: Wann, für wen und wie? – Neoviaq

Kontaktieren Sie uns gerne, falls Fragen haben. Unser Team unterstützt Sie gerne dabei, die für Ihr Unternehmen passende Lösung zu finden.

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Nicole Piront

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