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Honorar Ihres Buchhalters für die Begleitung bei der Einführung der E-Rechnung im Jahr 2026?

26 februari 2026 | 1 inuut leestijd

In den vergangenen Monaten haben viele Unternehmen intensive Unterstützung im Zusammenhang mit der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung in Anspruch genommen. Zahlreiche praktische und operative Fragen zur Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung – insbesondere zur technischen Einrichtung und zur organisatorischen Anpassung – wurden dabei mit dem Buchhalter geklärt.

Es ist daher naheliegend, dass diese Leistungen 2026 zu einer entsprechenden Rechnung führen.

 

120 % steuerliche Abzugsfähigkeit weiterhin anwendbar

Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung zu unterstützen, wurde eine erhöhte steuerliche Abzugsfähigkeit von 120 % für bestimmte Aufwendungen eingeführt.

Diese Regelung gilt für Kosten im Zusammenhang mit spezifischer Software zur elektronischen Rechnungsstellung bis einschließlich Geschäftsjahr 2028,

Wesentlich ist, dass die Begünstigung nicht nur reine Softwarekosten umfasst. Auch die Honorare Ihres Buchhalters für die Vorbereitung und Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung fallen darunter.

Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass auf der Rechnung klar ausgewiesen wird, dass die erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung der E-Rechnung stehen.

Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde

Nicole Piront

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