Sie möchten Ihr geistiges Eigentum und Ihre Innovationen besser schützen? Dann ist der Fonds “Ideas Powered for business” genau das Richtige für Sie.
Es handelt sich um ein Zuschussprogramm, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU bei der Ausübung ihrer Rechte an geistigem Eigentum (IP) unterstützen soll. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird und vom 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezember 2022 läuft.
Die Mittel sind begrenzt und stehen nach dem Prinzip “First come, first serve” zur Verfügung.
Der KMU-Fonds bietet finanzielle Unterstützung für KMU mit Sitz in der Europäischen Union. Der Antrag kann von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem bevollmächtigten Vertreter eines KMU in der EU gestellt werden, der in seinem Namen handelt.
Der KMU-Fonds ist ein Erstattungsprogramm, das Schecks ausstellt, die zur teilweisen Deckung der Gebühren für ausgewählte Aktivitäten verwendet werden können. Es gibt zwei Arten von Schecks, die je nach Aktivität zur Verfügung stehen:
Die Ausgabe 2022 des KMU-Fonds deckt mehrere Aktivitäten ab, die Ihnen helfen sollen, Ihre Strategie für geistige Eigentumswerte entsprechend den Bedürfnissen Ihres Unternehmens umzusetzen.
Für welches Schutzniveau Sie sich entscheiden (national, regional, EU oder international), hängt von Ihrer Geschäftsstrategie und Ihren Wachstumsplänen ab.
Sie können eine Erstattung von 75 % der Gebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung und Aufschiebung der Veröffentlichung auf EU-Ebene beantragen.
Sie können eine Erstattung von 75 % der Gebühren für Marken- und/oder Geschmacksmusteranmeldungen, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung und Aufschiebung der Veröffentlichung auf nationaler und regionaler Ebene beantragen.
Sie können eine Erstattung von 50 % der Grundgebühren für Marken- und/oder Geschmacksmusteranmeldungen, der Benennungsgebühren und der nachträglichen Benennungsgebühren außerhalb der EU beantragen. Ausgenommen sind Benennungsgebühren für EU-Länder sowie Bearbeitungsgebühren, die vom Ursprungsamt erhoben werden. Der Antrag für diese Art von Schutz muss über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gestellt werden.
Sie können auf nationaler Ebene eine Rückerstattung von 50 % der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (z. B. für die Anmeldung, Recherche und Prüfung), der Gebühren für die Erteilung eines Patents und der Veröffentlichungsgebühren beantragen. Die Anmeldung für diese Art von Schutz muss direkt über ein nationales IP-Amt oder das Benelux-Amt für geistiges Eigentum erfolgen.
Einen Antrag stellen?
Sie möchten einen Antrag stellen? Wir können Sie dabei unterstützen.
Der Antrag kann einfach gestellt werden. Sie müssen nur sicherstellen, dass einige Dokumente verfügbar sind:
(Diese Dokumente müssen im PDF-Format vorliegen. Alle eingereichten Dokumente müssen lesbar und nicht passwortgeschützt sein).
Wie geht es weiter?
Bitte bedenken Sie, dass Schecks nicht rückwirkend ausgestellt werden und, dass Kosten für Aktivitäten, die vor der Bekanntgabe der Entscheidung über den Zuschuss durchgeführt wurden, nicht erstattet werden können.
Nach der Aktivierung des Schecks müssen Sie nur noch das betreffende Recht schützen lassen. Auf dieser Grundlage können Sie eine teilweise Rückerstattung der Kosten beantragen.
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns: ip@neoviaq.eu