Wallonien: Neue Bedingungen für Investitionsbeihilfen

Im 2025 hat die Region Wallonien den Rahmen der Investitionsbeihilfen aktualisiert, um die öffentliche Förderung gezielter auf Unternehmen auszurichten, die zur nachhaltigen und digitalen Transformation beitragen. Diese Reform gilt für alle Anträge auf Genehmigung des Investitionsbeginns, die ab dem 1. Juli 2025 eingereicht werden, und legt neue Bedingungen für KMU und Großunternehmen (GU) fest.
Drei Hauptkategorien von Beihilfen
Die Reform unterscheidet nun drei Hauptmaßnahmen:
- Klassische Beihilfen: für KMU und Großunternehmen (GU in Entwicklungszonen) mit Förderquoten zwischen 4 % und 18 %.
- Green-Beihilfen: neues spezifisches Programm zur Förderung von Investitionen in die Energie- und Umwelttransformation. Die Förderquote kann je nach Investitionstyp bis zu 50 %
- FEDER-Beihilfen: für produzierende KMU in Entwicklungszonen, mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen. Die Förderung kann zwischen 15 % und 35 %
1) Klassische Beihilfen
Zulässige Investitionen
Im neuen System wurde die Liste der zulässigen Ausgaben überarbeitet. Einige zuvor förderfähige Investitionen, wie z.B. Grundstücke, sind nun ausgeschlossen. Neue Kategorien wurden aufgenommen, darunter wiederaufbereitetes Material und Baustellenausrüstung, um Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft stärker zu fördern.
Neue Prioritäten und Auswahlkriterien
Ein Projekt ist nur dann förderfähig, wenn es mehrere Kriterien aus mindestens zwei verschiedenen Kategorien erfüllt und eine Mindestbewertung von 30 Punkten von 100 erreicht. Für Großunternehmen muss das Kriterium „Arbeitsplatzsicherung“ zwingend erfüllt sein, um die Förderung zu erhalten.

Quelle: CBC (Alain Plumier), „comment financer vos projets d’investissements grâce aux aides publiques ? »
Die Beihilfen konzentrieren sich nun auf strategische Sektoren, die in der regionalen Innovationsstrategie S3 und Digital Wallonia identifiziert wurden (Kriterium „Wirtschaft“), insbesondere auf die Bereiche:
- Kreislaufmaterialien,
- Innovationen für eine stärkere Gesundheit,
- Innovationen für agile und sichere Konstruktions- und Produktionsmethoden,
- Energiesysteme und nachhaltige Gebäude,
- Lebensmittelketten der Zukunft und innovative Umweltbewirtschaftung,
- Digitale Transformation der Produktion (Digital Wallonia).
Förderquote
Die Förderquote richtet sich nach der Unternehmensgröße und der erreichten Bewertung.

Quelle: CBC (Alain Plumier), „comment financer vos projets d’investissements grâce aux aides publiques ? »
2) Green-Beihilfen
Die Green-Beihilfen unterstützen Projekte, die über die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Umwelt- oder Energieeffizienz hinausgehen. Zulässige Investitionen sind:
- Reduzierung des Energieverbrauchs im Produktionsprozess,
- Erzeugung erneuerbarer Energie (außer Photovoltaik),
- Umweltschutzmaßnahmen (Filtration, Schalldämmung, Entgiftung etc.).
Für die Förderung müssen die Projekte messbare „Umweltmehrkosten“ aufweisen, die durch ein AMUREBA-Audit oder eine Machbarkeitsstudie zur Energieeffizienz bestätigt werden. Die Empfänger verpflichten sich außerdem, ihre Energieperformance durch Energiebuchführung und Nachaudit zu überwachen.
Die Förderquote kann bis zu 50 % der förderfähigen Mehrkosten betragen, wodurch Green-Beihilfen ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Dekarbonisierung und Energieeffizienz von Unternehmen darstellen.
3) FEDER-Beihilfen
Die FEDER-Beihilfen sind Teil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zielen darauf ab, die produktiven Investitionen von produzierenden KMU in Entwicklungszonen in Wallonien zu stimulieren.
Sie unterstützen vorrangig Projekte, die neue Arbeitsplätze schaffen und zur lokalen Wirtschaftsentwicklung beitragen.
Die förderfähigen Investitionen ähneln denen der klassischen Beihilfen, jedoch sind die Förderquoten höher. Sie betragen zwischen 15 % und 35 %, abhängig von Unternehmensgröße und Projektstandort.
Die Förderung ist jedoch auf 100.000 € pro geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt.