Luxemburg – Neue steuerliche Maßnahmen für Unternehmen im Budget 2027

Mit dem Budgetentwurf für 2027 kündigte die luxemburgische Regierung ein Maßnahmenpaket an, das die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und Investitionen fördern soll. Neben einer weiteren Senkung der Körperschaftsteuer sind insbesondere Änderungen beim Verlustvortrag, bei steuerlichen Investitionsanreizen und bei der Unternehmensnachfolge vorgesehen.
Senkung der Körperschaftsteuer ab 2027
Eine zentrale Maßnahme betrifft die Körperschaftsteuer (Impôt sur le revenu des collectivités – IRC). Der reguläre Steuersatz soll von 16 % auf 15 % sinken. Für Unternehmen, die unter den ermäßigten Steuersatz fallen, ist eine Reduzierung von 14 % auf 13 % vorgesehen. Gleichzeitig soll die Schwelle für die Anwendung des ermäßigten Satzes von 200.000 € auf 250.000 € angehoben werden.
Verlustvortrag: Wegfall der zeitlichen Begrenzung geplant
Auch beim steuerlichen Verlustvortrag ist eine Änderung vorgesehen. Die derzeit geltende zeitliche Begrenzung von 17 Jahren soll aufgehoben werden.
Damit würde Unternehmen ermöglicht, steuerliche Verluste auch über diesen Zeitraum hinaus vorzutragen. Die geplante Maßnahme ist insbesondere für Unternehmen relevant, die nach einer längeren Verlustphase wieder Gewinne erzielen.
Höhere Steuergutschrift für digitale und energetische Investitionen
Um Investitionen in die digitale und energetische Transformation zu fördern, soll die entsprechende Steuergutschrift von 18 % auf 21 % erhöht werden. Darüber hinaus ist eine Erweiterung des bestehenden Fördermechanismus angekündigt.
Die geplanten Änderungen sollen Unternehmen zusätzliche steuerliche Anreize bieten, ihre Investitionen in diesen Bereichen voranzutreiben. Welche konkreten Erweiterungen vorgesehen sind, geht aus den bislang veröffentlichten Informationen jedoch nicht im Einzelnen hervor.
Steuerliche Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge
Ein weiterer Bestandteil des Maßnahmenpakets betrifft die Übertragung von Unternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung. Vorgesehen ist eine Steuerbefreiung für Unternehmensübertragungen durch Schenkung an Personen in gerader Linie oder an den Partner.
Die Maßnahme soll die Übertragung von Unternehmen innerhalb der Familie beziehungsweise an den Partner steuerlich erleichtern. Die konkreten Voraussetzungen und der genaue Anwendungsbereich müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren präzisiert werden.
Veräußerungsgewinne aus Aktien: Längere Mindesthaltedauer
Auch für die Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien ist eine Änderung geplant. Die erforderliche Haltedauer soll auf zwölf Monate verlängert werden.
Damit soll die steuerliche Behandlung kurzfristiger Veräußerungen angepasst werden. Die konkreten Auswirkungen hängen insbesondere von den endgültigen gesetzlichen Regelungen und den jeweils betroffenen Beteiligungen ab.
Neuer Rechtsrahmen für Stock-Options
Für innovative Unternehmen ist zudem die Einführung eines Rechtsrahmens für Stock-Options im Jahr 2027 vorgesehen. Damit greift die Regierung ein Thema auf, das insbesondere für Unternehmen relevant ist, die Mitarbeitende über Beteiligungsmodelle an sich binden möchten.
Die konkreten Ausgestaltungsmerkmale dieser Regelung sind in den vorliegenden Informationen noch nicht näher beschrieben.
Fazit
Der Budgetentwurf 2027 sieht mehrere steuerliche Änderungen vor, die Unternehmen in Luxemburg entlasten und Investitionen sowie die Unternehmensnachfolge fördern sollen. Da es sich um geplante Maßnahmen handelt, sollten Unternehmen die weitere Gesetzgebung verfolgen und mögliche Auswirkungen auf ihre steuerliche Planung frühzeitig prüfen.
Sie haben Fragen zu den geplanten steuerlichen Änderungen in Luxemburg oder möchten wissen, welche Auswirkungen diese auf Ihr Unternehmen haben könnten? Kontaktieren Sie unsere Experten oder das NEOVIAQ-Team. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einordnung der Neuerungen und ihrer Bedeutung für Ihre steuerliche Planung.
Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde
Nicole Piront