Die luxemburgische Regierung und die Gewerkschaften haben sich darauf geeinigt, den CovidCheck ab dem 15. Januar 2022 für alle Unternehmen verbindlich zu machen (voraussichtlich bis zum 28. Februar 2022).
Ab diesem Datum muss jeder Arbeitnehmer (und Selbstständige) einen gültigen CovidCheck (3G-Protokoll, geimpft, genesen oder getestet) vorweisen, um seinen Arbeitsplatz betreten zu dürfen.
Um den Arbeitnehmern/Selbständigen den Zugang zum Arbeitsplatz zu erleichtern, kann der Arbeitgeber (auf freiwilliger Basis und nach vorherigem Einverständnis) eine Liste mit geimpften oder genesenen Personen erstellen und diesen Personen den Zugang zum Arbeitsplatz ohne täglichen Scan des CovidChecks ermöglichen.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf nur nach Vorlage eines negativen Tests an seinen Arbeitsplatz. Es muss sich hier entweder um einen PCR-Test (48 Stunden gültig) oder einen zertifizierten Schnelltest (24 Stunden gültig) handeln.
Die Tests müssen außerhalb der Arbeitszeiten durchgeführt werden. Die Kosten für die Tests müssen die Arbeitnehmer selber tragen, es sei denn, sie lassen sich noch vor dem 15. Januar 2022 erstimpfen. In dem Fall übernimmt der Staat bis zum 28. Februar 2022 die Testkosten bis zum Zeitpunkt der Komplettimpfung. Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gelten Sonderregelungen.
Arbeitnehmer/Selbstständige, die keinen gültigen CovidCheck haben, können den Arbeitsplatz nicht betreten und müssen entweder Telearbeit leisten (wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer dem zustimmen) oder Urlaubstage bzw. unbezahlten Urlaub nehmen (unter Beibehaltung ihrer sozialsicherheitsrechtliche Ansprüche).
Der Arbeitgeber darf wegen dem fehlenden CovidCheck jedoch keine Disziplinarstrafen verhängen oder gar Kündigungen aussprechen. Der Arbeitnehmer darf aufgrund seines Impfstatus auch keine anderen Vorteile verlieren.