Rechtserhaltende Markennutzung auf dem Prüfstand, in Zeiten wirtschaftlicher Zurückhaltung. Warum jetzt der beste Zeitpunkt für einen IP-Check ist.

Viele Unternehmen stehen 2025 vor ähnlichen Herausforderungen: Förderprogramme laufen aus oder werden gekürzt, das Investitionsklima ist verhalten, Innovationen werden verschoben. Gerade in dieser Phase wirtschaftlicher Zurückhaltung geraten Markenportfolios leicht in den Hintergrund. Dabei ist gerade jetzt der ideale Zeitpunkt, um ungenutzte Schutzrechte auf den Prüfstand zu stellen – bevor aus scheinbarer Sicherheit ein echtes Risiko wird.
Warum “Schutz” ohne Benutzung trügen kann
„Ich dachte, registriert ist geschützt.“ ‚Wir haben es vor Jahren registriert – ich dachte, das reicht.‘ Sicher – diesen Gedanken teilen viele Markeninhaber. Aber die Wahrheit ist: Eine Marke zu registrieren und dann zu vergessen, kann sich als kostspielige Annahme erweisen.
Sie kennen sicher das Sprichwort: „Diamanten und Marken sind für die Ewigkeit“? Wir würden hinzufügen: „aber nur, wenn sie glänzen“. Wer eine Marke registriert, sie aber jahrelang nicht nutzt, riskiert nämlich, jeglichen Schutz zu verlieren.
Markenrechte bieten nur dann langfristigen Schutz, wenn sie aktiv genutzt werden. Eine eingetragene Marke, die länger als fünf Jahre (Außerhalb der EU kann dieser Zeitraum kürzer sein, häufig 3 Jahre) ununterbrochen nicht genutzt wurde, wird löschungsreif (Es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung oder die Aufnahme oder Wiederaufnahme der Nutzung vor). Gleiches gilt in Klage -oder Widerspruchsverfahren: Eine nicht benutzte Marke ist nur schwer durchsetzbar gegen Dritte – sie wird häufig zur leeren Hülle.
Risiken bei Nichtbenutzung
- Verfall und Löschung
Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist kann jeder Dritte einen Antrag auf Verfall stellen. - Angreifbarkeit in Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren
Die eigene Marke schützt nicht, wenn man ihre Benutzung nicht nachweisen kann – ein häufig unterschätztes Risiko. - Marktverlust und Nachahmer
Wer Schutzrechte nur „parkt“, riskiert, dass Wettbewerber ähnliche Marken anmelden oder sich Marktanteile sichern. - Wertverlust in der IP-Bilanz
Ungenutzte Marken verlieren wirtschaftlich an Relevanz – insbesondere bei Lizenzierung, Bewertung oder Transaktionen.
Was gilt als rechtserhaltende Benutzung?
Damit eine Marke als rechtserhaltend genutzt im Sinne des Markenrechts gilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ernsthafte Benutzung: Die Marke wird tatsächlich und kommerziell verwendet – nicht nur symbolisch oder intern.
- Im geschützten Gebiet: Benutzung muss in der EU (für EU-Marken), im relevanten nationalen Markt (z. B. Benelux) oder für Exportzwecke erfolgen.
- Für die geschützten Waren/Dienstleistungen: Benutzung muss im Rahmen der konkret eingetragenen Klassen erfolgen.
- Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Eintragung oder der letzten ernsthaften Benutzung.
Welche Beweise zählen?
Als gängige und anerkannte Beweisquellen zählen u.a. folgende Elemente:
- Vertrieb: Rechnungen, Lieferscheine, Versandnachweise, eidesstattliche Erklärungen
- Verpackung/Produkte: Fotos mit sichtbarem Markenlogo, Etiketten, Muster
- Online-Aktivität: Datalog Webseiten, Screenshots mit Zeitstempel
- Werbung & Medien: Printanzeigen, Newsletter, Social-Media-Kampagnen
- Events & Kataloge: Messekataloge, Flyer, Marketingmaterial mit Datum
- Pressearbeit: Berichte in Fachzeitschriften oder regionalen Medien
- Marktforschung: Berichte zur Marktdurchdringung, Zielgruppenreichweite
- Benutzung durch Dritte: Lizenzverträge, Franchisebeziehungen, Bevollmächtigungen
- Rechtsverfolgung: Dokumentation bzgl. Abmahnung und Rechtsverfolgung Dritter
Alle Nachweise müssen zeitlich, geographisch und sachlich konkret sein – und aus seriösen Quellen stammen.
Tipp: Um maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie ergänzende Nachweise vorlegen – beispielsweise Marketinginhalte, datierte Rechnungen und Referenzen aus unabhängigen Quellen –, um ein solides und überzeugendes Paket zu schnüren.
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
Viele IP-Rechte, die 2020 oder früher angemeldet wurden, treten nun in die kritische Phase des Nutzungszwangs ein. Auch ältere Rechte können davon betroffen sein. Wer nicht handelt, riskiert den Verlust etablierter Markennamen – oder verschenkt IP-Vermögenswerte. uns
In wirtschaftlich zurückhaltenden Phasen, wie aktuell, geraten solche Risiken leicht aus dem Blick. Gerade jetzt lohnt sich der gezielte IP-Check, um ungenutzte, gefährdete oder unvollständig genutzte Schutzrechte aufzuspüren.
Unsere Checkliste hilft Ihnen bei einer ersten internen Einschätzung, ob Handlungsbedarf besteht – etwa zur Sicherung bestehender Markenrechte oder zur gezielten Nachregistrierung. Kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Auswertung zur Seite, klären offene Fragen und unterstützen Sie individuell – ob im Rahmen eines Portfolio-Checks Ihrer Schutzrechte, bei der Beweisdokumentation oder einer Neuanmeldung.
Gut zu wissen: Europäische KMU können weiterhin finanzielle Unterstützung aus dem EUIPO-KMU-Fonds erhalten, der Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen kofinanziert. Wenn Sie förderfähig sind, können Sie bis zu 700 € an Erstattungen erhalten – jetzt ist also der ideale Zeitpunkt, um strategisch und kosteneffizient zu handeln.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung der Förderfähigkeit und begleiten Sie durch den Antragsprozess.