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Luxemburg – Individuelle Besteuerung statt Steuerklassen: Regierung stellt Reformmodell vor

26. August 2025 | 2 Minute Lesezeit

Am 1. Juli 2025 informierte Finanzminister Gilles Roth über die Konturen der geplanten Steuerreform, die ab 2028 in Kraft treten soll.

Ziel und Hintergründe

Die Reform verfolgt das Ziel, ein einheitliches Besteuerungssystem ohne Differenzierung nach dem Familienstand einzuführen. Die bislang geltenden Steuerklassen (1, 1a, 2) sollen abgeschafft und durch eine einheitliche Steuerklasse „R“ ersetzt werden.

Bestehende steuerliche Vorteile für verheiratete Paare oder eingetragene Partnerschaften bleiben während einer 20-jährigen Übergangsfrist erhalten. Ein freiwilliger Wechsel in das neue System ist bereits vor Ablauf dieser Frist möglich – wobei ein Rückwechsel ausgeschlossen ist.

 

Zeitplan und Übergangsregelung

Der erste Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im Jahr 2026 eingereicht. Das neue Steuermodell soll ab 2028 in Kraft treten.

Während bestehende Paare von der Übergangsregelung profitieren können, werden neue Paare und Alleinstehende, ab Inkrafttreten der Reform, direkt nach dem neuen Tarif „R“ besteuert.

 

Auswirkungen auf Steuerpflichtige

Laut Finanzminister Gilles Roth wird niemand durch die Reform schlechter gestellt. Vielmehr soll die neue Regelung die gesellschaftliche Realität besser widerspiegeln.

Ein Rechenbeispiel zeigt: Ein alleinstehender Steuerpflichtiger mit einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 € würde künftig rund 2.500 € weniger Einkommensteuer zahlen – die Steuerlast sinkt von ca. 5.572 € auf 3.071 €.

 

Was bedeutet das für Sie?

Aktuell besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Ausarbeitung.

Wir verfolgen die Entwicklungen fortlaufend und informieren Sie rechtzeitig über konkrete Änderungen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt beratend zur Seite, um die Auswirkungen auf Ihre individuelle Steuersituation zu analysieren und etwaige Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.