Besteuerung aus dem Verkauf von Finanzanlagen/Unternehmensanteilen: Die pauschale Bewertungsmethode auf dem Prüfstand

In Anknüpfung an den Artikel vom 13.06.2025
Im Rahmen der Reform der Besteuerung aus dem Verkauf von Finanzanlagen/Unternehmensanteilen sieht der Gesetzesentwurf eine besondere Bestimmung vor: die Anwendung einer pauschalen Bewertungsmethode für nicht börsennotierte Aktien, die vor dem 1. Januar 2026 erworben wurden.
„L’Ordre des Experts-comptables et comptables brevetés de Belgique“ (OECCBB) lehnt diesen Ansatz entschieden ab, da er als technisch inkohärent und wirtschaftlich ungerecht angesehen wird.
Was sieht der Gesetzentwurf vor?
Die Reform schlägt mehrere Möglichkeiten zur Bestimmung des Unternehmenswerts vor:
- Transaktionswert: der zwischen unabhängigen Parteien vereinbarte Preis im Rahmen einer Transaktion, einer Kapitalerhöhung oder der Gründung einer Gesellschaft im Jahr 2025.
- Vertragswert: eine im Vertrag vorgesehene Bewertungsformel oder ein zum 1. Januar 2026 gültiges Verkaufsoptionsangebot.
- Pauschalmethode: in Ermangelung objektiver Daten die Anwendung einer Standardberechnung auf Basis des EBITDA des letzten Geschäftsjahres, multipliziert mit 4 und angepasst um Schulden und Eigenkapital.
- Alternative Bewertung durch einen Experten: wenn keine der vorgenannten Optionen anwendbar ist, kann der Unternehmer bis zum 31. Dezember 2026 eine Schätzung durch einen vereidigten Abschlussprüfer oder einen unabhängigen Buchhalter vorlegen. Die praktischen Modalitäten dieser Option sind noch festzulegen.
Besondere Sorge bereitet dem OECCBB das Risiko, dass die Steuerverwaltung nahezu systematisch auf die Pauschalmethode zurückgreift, ohne die Anerkennung einer durch einen Experten erstellten Bewertung zu gewährleisten. Das OECCBB fordert daher, dass die unabhängige Expertise zum Standard wird und die Pauschalmethode lediglich subsidiär angewendet wird.
Eine als ungeeignet erachtete Formel
Diese Formel wird auf zwei Ebenen kritisiert:
- Technisch inkohärent: Sie kombiniert zwei unterschiedliche Logiken – das EBITDA (Leistungsindikator, der üblicherweise mit einem sektorspezifischen, größen- oder regionsabhängigen Multiplikator bewertet wird) und das buchhalterische Eigenkapital (Substanzindikator auf Basis historischer Daten, die häufig von der aktuellen Realität abweichen).
- Wirtschaftlich ungerecht: Eine sachgerechte EBITDA-Berechnung erfordert wesentliche Anpassungen (Ausschluss nicht wiederkehrender Posten, Anpassung der Geschäftsführervergütungen, Illiquiditätsabschläge usw.). Zudem ignoriert die Verwendung eines festen Multiplikators (4) branchenspezifische Besonderheiten und die Vielfalt wirtschaftlicher Situationen.
Unternehmensbewertung: ein komplexer und nuancierter Prozess
Die Bewertung eines Unternehmens lässt sich nicht auf eine vereinfachte Formel reduzieren. Sie basiert auf einer Kombination von Methoden, die an die Realität jedes Unternehmens angepasst sind (Markt-Multiples, Discounted-Cashflow-Verfahren, Substanzwertmethode usw.).
Darüber hinaus muss der Bewerter Normalisierungen vornehmen, eine sachgerechte Gewichtung zwischen den Ansätzen wählen und die Auswirkungen der zugrunde gelegten Annahmen (künftiges Wachstum, Rentabilität, Risikosatz) berücksichtigen. Jeder Fall erfordert daher eine individualisierte Analyse, bei der Expertise und professionelles Urteilsvermögen ausschlaggebend sind.
Bei NEOVIAQ begleiten wir unsere Mandanten bei Unternehmensbewertungen. Unser Ansatz verbindet saubere Methodik mit einem tiefen Verständnis des Kontextes, um eine realistische und für die Entscheidungsfindung tatsächlich nützliche Schätzung zu liefern.
Wenn Sie Fragen zur neuen Besteuerung aus dem Verkauf von Finanzanlagen/Unternehmensanteilen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Es ist wichtig, sich vorzubereiten und Ihre Situation zu bewerten. Ein gut dokumentiertes Bewertungsgutachten ist der Schlüssel, um eine Anfechtung durch die Steuerverwaltung zu vermeiden.