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Wallonien: Neue Bedingungen für Investitionsbeihilfen

21. Oktober 2025 | 2 Minute Lesezeit

Im 2025 hat die Region Wallonien den Rahmen der Investitionsbeihilfen aktualisiert, um die öffentliche Förderung gezielter auf Unternehmen auszurichten, die zur nachhaltigen und digitalen Transformation beitragen. Diese Reform gilt für alle Anträge auf Genehmigung des Investitionsbeginns, die ab dem 1. Juli 2025 eingereicht werden, und legt neue Bedingungen für KMU und Großunternehmen (GU) fest.

 

Drei Hauptkategorien von Beihilfen

Die Reform unterscheidet nun drei Hauptmaßnahmen:

 

1) Klassische Beihilfen

Zulässige Investitionen

Im neuen System wurde die Liste der zulässigen Ausgaben überarbeitet. Einige zuvor förderfähige Investitionen, wie z.B. Grundstücke, sind nun ausgeschlossen. Neue Kategorien wurden aufgenommen, darunter wiederaufbereitetes Material und Baustellenausrüstung, um Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft stärker zu fördern.

 

Neue Prioritäten und Auswahlkriterien

Ein Projekt ist nur dann förderfähig, wenn es mehrere Kriterien aus mindestens zwei verschiedenen Kategorien erfüllt und eine Mindestbewertung von 30 Punkten von 100 erreicht. Für Großunternehmen muss das Kriterium „Arbeitsplatzsicherung“ zwingend erfüllt sein, um die Förderung zu erhalten.

Quelle: CBC (Alain Plumier), „comment financer vos projets d’investissements grâce aux aides publiques ? »

 

Die Beihilfen konzentrieren sich nun auf strategische Sektoren, die in der regionalen Innovationsstrategie S3 und Digital Wallonia identifiziert wurden (Kriterium „Wirtschaft“), insbesondere auf die Bereiche:

 

Förderquote

Die Förderquote richtet sich nach der Unternehmensgröße und der erreichten Bewertung.

Quelle: CBC (Alain Plumier), „comment financer vos projets d’investissements grâce aux aides publiques ? »

 

2) Green-Beihilfen

Die Green-Beihilfen unterstützen Projekte, die über die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Umwelt- oder Energieeffizienz hinausgehen. Zulässige Investitionen sind:

Für die Förderung müssen die Projekte messbare „Umweltmehrkosten“ aufweisen, die durch ein AMUREBA-Audit oder eine Machbarkeitsstudie zur Energieeffizienz bestätigt werden. Die Empfänger verpflichten sich außerdem, ihre Energieperformance durch Energiebuchführung und Nachaudit zu überwachen.

Die Förderquote kann bis zu 50 % der förderfähigen Mehrkosten betragen, wodurch Green-Beihilfen ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Dekarbonisierung und Energieeffizienz von Unternehmen darstellen.

 

3) FEDER-Beihilfen

Die FEDER-Beihilfen sind Teil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zielen darauf ab, die produktiven Investitionen von produzierenden KMU in Entwicklungszonen in Wallonien zu stimulieren.

Sie unterstützen vorrangig Projekte, die neue Arbeitsplätze schaffen und zur lokalen Wirtschaftsentwicklung beitragen.

Die förderfähigen Investitionen ähneln denen der klassischen Beihilfen, jedoch sind die Förderquoten höher. Sie betragen zwischen 15 % und 35 %, abhängig von Unternehmensgröße und Projektstandort.

Die Förderung ist jedoch auf 100.000 € pro geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt.