Belgien – Verpflichtendes Mobilitätsbudget: Was sich für Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2026 ändern wird

Die föderale Regierung bereitet derzeit eine wichtige Reform des Mobilitätsbudgets vor. Ziel ist es, dieses System deutlich zugänglicher zu machen und langfristig verpflichtend einzuführen.
In einer ersten Phase müssen alle Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, die Anspruch auf ein Firmenfahrzeug haben, das Mobilitätsbudget anbieten. In einer zweiten Phase könnte dieses System auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet werden, auch auf diejenigen ohne Anspruch auf ein Firmenfahrzeug.
Obwohl noch kein endgültiger Gesetzestext veröffentlicht wurde, wird der 1. Januar 2026 allgemein als Startdatum für diese erste Phase genannt.
Im Folgenden die wichtigsten Punkte, die Arbeitgeber beachten müssen und vorbereiten sollten.
Was ist das Mobilitätsbudget?
Das Mobilitätsbudget besteht seit 2019. Es ermöglicht einem Arbeitnehmer, auf sein Firmenfahrzeug (oder den Anspruch darauf) zu verzichten und stattdessen ein jährliches Budget zu erhalten, das den Gesamtkosten des Fahrzeugs entspricht (Leasing, Versicherung, Wartung, Kraftstoff usw.).
Dieses Budget kann dann auf drei Arten genutzt werden:
- Säule 1: ein umweltfreundlicheres Firmenfahrzeug (ab 2026 nur noch Elektrofahrzeuge)
- Säule 2: nachhaltige Mobilitätslösungen (öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, Carsharing, ggf. eine Wohn- oder Mietkostenbeteiligung, usw.)
- Säule 3: Auszahlung des Restbetrags am Jahresende, unterliegt einer spezifischen persönlichen RSZ-Abgabe
Das Mobilitätsbudget ist nicht auf Firmenfahrzeuge anwendbar, die über Gehaltsumwandlung (z. B. Cafeteria-Plan) bereitgestellt werden.
Was ändert sich für Arbeitgeber?
Wenn die Reform umgesetzt wird, müssen Arbeitgeber verschiedene Aspekte ihrer internen Verwaltung anpassen. Dazu gehören insbesondere:
- Festlegung einer klaren Mobilitätspolitik
- Bestimmung der Optionen in den drei Säulen des Mobilitätsbudgets
- Einrichtung eines konsistenten Berechnungssystems
- Jährliche Überwachung der tatsächlichen Nutzung der Budgets
- Anpassung interner Verfahren und bestehender Verträge
Da das System zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt (Berechnungen, Kontrollen, jährliche Überwachung), werden viele Arbeitgeber voraussichtlich die Unterstützung durch eine Mobilitätsplattform oder einen spezialisierten Partner in Anspruch nehmen.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer mit Anspruch auf ein Firmenfahrzeug haben künftig die Wahl:
- das Fahrzeug zu behalten
- oder darauf verzichten und das Mobilitätsbudget nutzen
Sie können ihr Budget nach Bedarf aufteilen: nachhaltige Verkehrsmittel, wohnungsbezogene Kosten, Elektrofahrzeug usw.
Das System ist in der Regel steuerlich vorteilhafter als ein klassisches Firmenfahrzeug und bietet mehr Flexibilität, abhängig von familiärer Situation, Wohnort oder persönlichen Vorlieben.
Vorbereitung ist wichtig
Auch wenn der Einführungstermin noch verschoben werden könnte, sollten Arbeitgeber frühzeitig planen. Dazu gehört:
- Analyse der Gesamtkosten der aktuellen Fahrzeugflotte
- Festlegung der Rolle des Firmenfahrzeugs ab 2026
- Identifizierung der betroffenen Arbeitnehmer
- Vergleich von Plattformen oder verfügbaren Verwaltungstools
- Schrittweise Information der Mitarbeitenden
Schritt in Richtung nachhaltigere berufliche Mobilität
Das Mobilitätsbudget unterstützt eine flexiblere und nachhaltigere Gestaltung des Arbeitswegs. Es ermöglicht den Arbeitnehmern, ihre Mobilität an ihre persönliche Situation anzupassen, und hilft Arbeitgebern, ihre Mobilitätspolitik zu modernisieren und gleichzeitig die Kosten zu kontrollieren.
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Michael Henz