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Luxemburg – Steuerfreibetrag für die Weiterbeschäftigung

14. April 2026 | 2 Minute Lesezeit

Neuer Steuervorteil ab 2026: Wer weiterarbeitet, kann Steuern sparen

Sie erfüllen bereits die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente, möchten aber weiter beruflich aktiv bleiben? Dann sollten Sie den neuen Steuerfreibetrag für die Weiterbeschäftigung (Abattement du maintien dans la vie professionnelle – AMVP) im Blick haben.

 

Worum geht es?

Mit Artikel 129g L.I.R. führt Luxemburg ab 2026 einen neuen steuerlichen Vorteil für Personen ein, die trotz möglichem vorzeitigem Renteneintritt weiterarbeiten.

 

Ihr Vorteil auf einen Blick

 

Konkretes Beispiel

Wird der Freibetrag in voller Höhe genutzt, bleiben 9.000 Euro pro Jahr steuerfrei.

Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % entspricht das einer möglichen Steuerersparnis von rund 2.700 € pro Jahr.

 

Worauf sollten Sie achten?

Damit der Freibetrag berücksichtigt werden kann, ist eine Bescheinigung der zuständigen Pensionsstelle erforderlich. Die Beantragung der Bescheinigung kann online über myguichet.lu erfolgen.

 

Unser Mehrwert für Sie

Wir unterstützen Sie dabei, die neue Regelung rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.

Wir prüfen für Sie insbesondere:

 

Sie möchten wissen, ob diese neue Regelung für Sie relevant ist?
Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihren Fall individuell und beraten Sie gerne persönlich.

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Julia Veiders

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