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Belgien – Zeitweilige Beschränkung der Gehaltsindexierung ab Juni 2026

9. Juli 2026 | 2 Minute Lesezeit

Ab dem 1. Juni 2026 tritt in Belgien eine neue Regelung zur automatischen Lohnindexierung in Kraft: die Cent-Indexierung.

Die vom belgischen Parlament am 28. Mai 2026 verabschiedete Maßnahme begrenzt die Auswirkungen der automatischen Indexierung für bestimmte höhere Einkommen vorübergehend auf maximal 2 %. Ziel ist es, die Entwicklung der Lohnkosten in den Jahren 2026 und 2028 teilweise zu bremsen.

Betroffen sind Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von mehr als 4.000 Euro pro Monat (bzw. einem Stundenlohn von 24,29 Euro bei einer 38-Stunden-Woche).

Welche Arbeitnehmer sind betroffen?

Für Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn bis einschließlich 4.000 Euro bleibt das bisherige System unverändert.

Bei höheren Einkommen wird die Indexierung hingegen gedeckelt: Die ersten 2 % der Indexierung werden nur auf einen Betrag von maximal 4.000 Euro angewendet.

Das bedeutet:

Der über 4.000 Euro liegende Teil des Gehalts wird bei dieser ersten Berechnung nicht berücksichtigt.

Beispiel: Auswirkungen auf den Bruttolohn

Ein Arbeitnehmer verdient 5.000 Euro brutto pro Monat.

Bei einer klassischen Indexierung von 2 % würde sich sein Gehalt um 5.000 Euro × 2 % = 100 Euro erhöhen.

Mit der Cent-Indexierung beträgt die Erhöhung jedoch: 4.000 Euro × 2 % = 80 Euro

Der Arbeitgeber reduziert damit zunächst seine zusätzlichen Lohnkosten um 20 Euro. Ein Teil dieses Vorteils wird allerdings über einen neuen Lohnminderungsbeitrag ausgeglichen.

Was passiert bei einer Indexierung über 2 %?

Eine Indexierung von mehr als 2 % wird aufgeteilt:

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer verdient 4.500 Euro brutto und die Indexierung beträgt 2,5 %.

Berechnung:

Die gesamte Lohnerhöhung beträgt somit 102,50 Euro.

Was gilt bei mehreren Indexierungen?

Bei mehreren aufeinanderfolgenden Indexierungen wird die Begrenzung solange angewendet, bis eine Gesamtdämpfung von 2 % erreicht ist.

Sobald diese Grenze ausgeschöpft ist, erfolgt die Indexierung wieder nach den normalen Regeln.

Wann greift die Cent-Indexierung?

Der Zeitpunkt der Anwendung hängt vom jeweiligen Sektor und dessen eigenem Indexierungssystem ab. Deshalb gilt die neue Regelung nicht für alle Arbeitgeber gleichzeitig.

Unternehmen sollten daher prüfen, wann in ihrem jeweiligen Paritätischen Ausschuss die nächste Indexierung vorgesehen ist.

Neuer Lohnminderungsbeitrag als Ausgleich

Die durch den Centenindex entstehende Entlastung bei den Lohnkosten wird teilweise durch einen zusätzlichen Lohnminderungsbeitrag ausgeglichen.

Grundsätzlich muss die Hälfte der erzielten Einsparung an die Sozialversicherung (RSZ) abgeführt werden.

Die Regelung sieht mehrere Phasen vor. Die genaue Berechnung des Lohnminderungsbeitrags muss noch durch einen Königlichen Erlass präzisiert werden.

Fazit

Die Cent-Indexierung bringt ab Juni 2026 eine zeitlich begrenzte Anpassung des belgischen Lohnindexierungssystems und betrifft insbesondere Arbeitgeber mit höher entlohnten Arbeitnehmern. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, wann die Regelung in ihrem Sektor greift und welche Auswirkungen sie auf ihre Lohnkosten hat.

Für weitere Fragen oder eine individuelle Analyse stehen Ihnen unsere Experten oder das NEOVIAQ-Team gerne zur Verfügung.

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Michael Henz

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