Belgien – Verschiebung bestimmter Maßnahmen der MwSt.-Kette

Der SPF Finances hat bestätigt, dass bestimmte Maßnahmen zur Modernisierung der MwSt.-Kette, die ursprünglich zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten sollten, bis auf Weiteres verschoben werden. Bereits seit dem 1. Januar 2025 geltende Bestimmungen sind von dieser Verschiebung nicht betroffen.
Ein Rundschreiben vom 1. Oktober 2025, Nr. 2025/C/62 enthält wichtige Details zu den verschobenen Maßnahmen.
Zahlung der fälligen MwSt.
Unternehmen müssen weiterhin das bisherige Bankkonto für die Zahlung der MWST. nutzen:
BE22 6792 0030 0047 – Service TVA. – Recettes Bruxelles.
Eine Änderung ist aktuell nicht vorgesehen.
Rückerstattung eines MwSt.-Guthabens
Die ursprünglich geplante Regel, dass eine Rückerstattung künftig nur noch auf die MwSt. der jeweiligen Erklärung beschränkt sein sollte, tritt derzeit nicht in Kraft.
Bis auf Weiteres beziehen sich Rückerstattungsanträge wie bisher auf die gesamten kumulierten MwSt.-Guthaben des Steuerpflichtigen.
Einreichung der MwSt.-Erklärung
Fällt die Frist für die Einreichung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Abgabe automatisch auf den nächsten Werktag.
Diese Regel gilt sowohl für monatliche als auch vierteljährliche Erklärungen – ebenso für die Zahlung der MwSt.
Verspätungszuschläge
Es werden keine Strafen erhoben, wenn die Erklärung spätestens am 10. Tag des zweiten Monats nach dem Abrechnungszeitraum eingereicht wird. Diese Regelung gilt ebenfalls bis auf Weiteres.
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