Allgemeine Geschchäftsbedingungen Belgium
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle beruflichen Beziehungen zwischen der NEOVIAQ Fiduciaire SRL, mit Sitz in avenue Louise 367 in 1050 Bruxelles, eingetragen in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZDU) unter der Nummer 0746.954.438 (nachfolgend „der Expert-Comptable„), und X (nachfolgend „der Kunde„).
Nachstehend gemeinsam als „die Parteien“ bezeichnet.
Jede Abweichung muss von den Parteien ausdrücklich und schriftlich genehmigt werden.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Dienstleistungsvertrag hat der Auftragsbrief Vorrang.
In Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Verantwortung des Steuerberaters nur für Dienstleistungen geltend gemacht werden, die nachweislich von ihm angenommen wurden.
2. Vertragsabschluss
In Ermangelung einer anders lautenden Klausel im Auftragsbrief wird der Vertrag geschlossen und tritt in Kraft:
- entweder zu dem Zeitpunkt, an dem der Expert-Comptable den vom Kunden unterzeichneten Auftragsbrief erhält,
- oder aber zu dem Zeitpunkt, an dem der Expert-Comptable auf Ersuchen des Kunden mit der Ausführung des Auftrags beginnt, wenn diese Ausführung aufgrund außergewöhnlicher oder dringender Umstände zu einem früheren Zeitpunkt beginnt.
Wenn der Expert-Comptable den vom Kunden unterzeichneten Auftragsbrief noch nicht erhalten hat, unterliegen alle beruflichen Beziehungen zwischen den Parteien den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Auftragsbrief, sofern diese Vertragsunterlagen dem Kunden übergeben wurden.
3. Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung
3.1. Wiederkehrende Aufträge
3.1.1. Definition
Unter wiederkehrendem Auftrag versteht man alle Aufträge, die in der Anlage 1 des Auftragsbriefes angeführt sind.
3.1.2. Dauer und Ende des Vertrags
Sofern im Auftragsbrief nicht anders angegeben, gilt die Vereinbarung über einen wiederkehrenden Auftrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Jede Partei kann diese jederzeit beenden, indem sie die Vereinbarung per Einschreiben oder auf jedem anderen schriftlichen Weg mit Empfangsbestätigung der anderen Partei kündigt.
Außer im Falle einer sofortigen Beendigung aus schwerwiegendem Grund (siehe 4.1 und 4.2 unten), erfolgt die Kündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, wobei sich die Parteien, wenn sie dies wünschen, auf eine kürzere Frist einigen können.
Während der Kündigungsfrist bleiben die Bestimmungen des Auftragsbriefes und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.
3.2. Nicht wiederkehrende Aufträge
3.2.1. Definition
Nichtwiederkehrende Aufträge sind einmalige, sich nicht wiederholende Aufträge, deren Abschluss die Beendigung des Auftrags bedeutet.
Die Durchführung oder die Wiederholung dieser Art von Aufträgen führt nicht zu der Vermutung eines wiederkehrenden Auftrags.
3.2.2. Dauer und Beendigung der Vereinbarung
Bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Vereinbarung eines einmaligen Auftrags als auf bestimmte Zeit geschlossen.
Sie endet mit der Ausführung des Auftrags und, falls dies in Anbetracht der Art des Auftrags zutrifft, mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen.
In Anwendung von Artikel 1794 des Zivilgesetzbuches und gegebenenfalls abweichend von Artikel 2004 des Zivilgesetzbuches hat der Kunde das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, dies mittels Zahlung der Kosten und Honorare, die der bereits ausgeführten Arbeit entsprechen.
3.3. Folge
Bei Beendigung der Vereinbarung werden alle Bücher und Dokumente, die Eigentum des Kunden sind, dem Kunden oder seinem Vertreter zur Verfügung gestellt.
4. Sofortige Beendigung aus schwerwiegendem Grund
4.1. In jedem Fall kann der Expert-Comptable den Vertrag jederzeit fristlos und entschädigungslos kündigen, wenn es Gründe gibt, die eine Fortsetzung der beruflichen Zusammenarbeit unmöglich machen, wie zum Beispiel:
- Umstände, die die Unabhängigkeit des Expert-Comptables gefährden;
- Umstände, die es unmöglich machen, den Auftrag in Übereinstimmung mit den professionellen und ethischen Standards auszuführen;
- ein offensichtliches Versäumnis oder offensichtliche Versäumnisse des Kunden, seinen eigenen Verpflichtungen, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 6.2) und im Auftragsbrief beschrieben, nachzukommen;
- bei Insolvenzverfahren, Auflösung, kollektiver Schuldenregelung oder offensichtlicher Unfähigkeit des Kunden.
Die Gründe für die sofortige Beendigung der Vereinbarung müssen dem Kunden mitgeteilt werden.
Je nach Umständen kann der Expert-Comptable seiner Entscheidung eine Verwarnung oder ein Mahnschreiben an den Kunden vorausschicken.
Wenn er den Vertrag kündigt, informiert der Expert-Comptable den Kunden über die dringenden und zur Wahrung seiner Rechte notwendigen Rechtshandlungen, die durchgeführt werden müssen und die in seinen Auftrag fallen.
4.2. Im Falle des Konkurses des Kunden gilt die Vereinbarung als von Rechts wegen aufgelöst.
4.3. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit fristlos und entschädigungslos kündigen, wenn der Expert-Comptable seine Verpflichtungen, wie sie in diesen Allgemeinen Bedingungen (Punkt 6.1) und gegebenenfalls im Auftragsbrief beschrieben sind, weiterhin offenkundig verletzt. In allen Fällen muss der Kunde den Expert-Comptable schriftlich von seiner Entscheidung in Kenntnis setzen.
5. Aussetzung der Erfüllung der Verpflichtungen
Bei Nichterfüllung, mangelhafter oder verspäteter Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen durch den Kunden, beispielsweise bei Nichtzahlung der Honorare oder Anzahlung(en) gemäß Artikel 7, ist der Expert-Comptable berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder aufzuschieben, bis der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat.
Der Expert-Comptable informiert den Kunden schriftlich hierüber.
Müssen nach Beginn der Aussetzung oder der Verschiebung der Ausführung dringende und notwendige Arbeiten zur Wahrung der Rechte des Kunden innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden, für die der Expert-Comptable einen Auftrag erhalten hatte, so hat er den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
Alle Kosten und Gebühren (einschließlich Bußgelder und Entschädigungen), die sich aus der Aussetzung oder Verschiebung ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.
Der Expert-Comptable hat unter allen Umständen Anspruch auf die Zahlung der Honorare und Kosten im Zusammenhang mit den bereits erbrachten Leistungen.
6. Rechte und Pflichten der Parteien
6.1. Rechte und Pflichten des Expert-Comptable
Mit Ausnahme der Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist die Verpflichtung, die der Expert-Comptable gegenüber seinem Kunden eingeht, eine Verpflichtung zur Wahl eines geeigneten Mittels. Der Expert-Comptable führt die ihm übertragenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit und mit der erforderlichen Sorgfalt aus.
Er stellt sicher, dass die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den ethischen und sonstigen beruflichen Standards des Instituts und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden und anwendbaren Gesetze und Vorschriften erbracht werden.
Die Ausführung des Auftrags ist – sofern im Auftragsbrief nicht anders angegeben – nicht speziell auf die Aufdeckung eines möglichen Betrugs ausgerichtet.
Sofern im Auftragsbrief nichts anderes bestimmt ist, ist der Expert-Comptable nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Dokumente zu überprüfen, die ihm vom Kunden oder seinen Bevollmächtigten übermittelt werden, genauso wenig wie die Vertrauenswürdigkeit von Urkunden, Verträgen, Verzeichnissen, Rechnungen und Belegen aller Art, die ihm anvertraut oder vom Kunden als Beweismittel vorgelegt werden oder als solche verwendet werden sollen.
Der Kunde akzeptiert, dass der Expert-Comptable zur Erfüllung seines Auftrags Mitarbeiter oder Subunternehmer hinzuziehen kann.
Sowohl der Expert-Comptable als auch seine Bevollmächtigten oder Mitarbeiter unterliegen dem Berufsgeheimnis gemäß den geltenden Vorschriften, jedoch vorbehaltlich der Anwendung der Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
6.2. Rechte und Pflichten des Kunden
Im Hinblick auf den dem Expert-Comptable anvertrauten Auftrag verpflichtet sich der Kunde gewissenhaft zur Zusammenarbeit und zur präzisen und rechtzeitigen Bereitstellung aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Dokumente, Daten und Informationen.
Der Kunde verpflichtet sich ferner:
- die ihm gegebenenfalls obliegende Arbeiten in Übereinstimmung mit dem Auftragsbrief auszuführen;
- dem Expert-Comptable rechtzeitig alle Daten, Ereignisse oder Entwicklungen zur Kenntnis zu bringen, die die Durchführung des Auftrags beeinflussen könnten;
- dem Expert-Comptable spätestens 15 Tage, nachdem der Kunde von diesen Informationen oder einer Änderung dieser Informationen Kenntnis erlangt hat, korrekte, genaue und aktuelle Informationen und alle späteren Änderungen dieser Informationen, die eine Anpassung des Auftrags des Expert-Comptables implizieren können, und insbesondere, ohne erschöpfend zu sein, jede wesentliche Änderung seiner finanziellen Situation, seiner Liquiditätslage, seiner wirtschaftlichen Eigentümer oder jede Änderung seiner Kontaktdaten zur Kenntnis zu bringen;
- auf Verlangen des Expert-Comptables schriftlich zu bestätigen, dass die vorgelegten Dokumente, Informationen und Erklärungen korrekt und vollständig sind;
- zu prüfen, ob die vom Expert-Comptable vorgelegten Dokumente und Erklärungen seinen Erwartungen und den von ihm gelieferten Informationen entsprechen, und, falls dies nicht der Fall ist, den Expert-Comptable unverzüglich hierüber zu informieren.
Die Unterlassung entbindet den Expert-Comptable von jeder Haftung für die Nichteinhaltung der Fristen, die in den Gesetzen, Verordnungen und Vereinbarungen für die Erledigung von Steuer-, Sozial- oder anderen Formalitäten festgelegt sind und die in den Geltungsbereich seines Auftrags fallen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Expert-Comptable über jeden Zahlungsverzug ab dem ersten Fälligkeitsdatum des Verzugs gegenüber jeder Verwaltung, Steueramt, Sozialversicherung oder jedem anderen Gläubiger gleich welcher Art zu informieren.
6.3. Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde – der als Verbraucher im Sinne der Verbraucherschutzgesetzgebung zu betrachten ist – verfügt über eine fünfzehntägige Bedenkzeit, die mit der Unterzeichnung des Auftragsbriefs beginnt, in dessen Verlauf er das Vertragsverhältnis jederzeit frist- und entschädigungslos kündigen kann.
6.4. Verbot der Abwerbung
Für die Dauer der Vereinbarung und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Vereinbarung, unabhängig vom Grund der Beendigung der Geschäftsbeziehung, verpflichten sich der Kunde und der Expert-Comptable ausdrücklich, ohne vorherige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien, weder direkt noch indirekt, Personalmitglieder oder unabhängige Mitarbeiter der jeweils anderen Partei, die an der Ausführung der Vereinbarung beteiligt sind, einzustellen oder durch diese direkt oder indirekt (insbesondere über eine juristische Person) Arbeiten ausführen zu lassen.
Jeder Verstoß gegen dieses Verbot zieht eine Entschädigung in Höhe der Honorare von drei Jahren nach sich, mit einem festen Mindestbetrag von 15.000,00 Euro.
7. Honorare
7.1. Festsetzung der Honorare und Kosten
Die Honorare und Kosten werden wie im Auftragsbrief vorgesehen festgelegt, dessen integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
Die Honorare und Kosten werden dann fällig, wenn Dienstleistungen zum Nutzen des Kunden erbracht werden, auch wenn der Auftrag nicht unbedingt abgeschlossen ist.
7.2. Zahlungsbedingungen
Rechnungen und/oder Honorarnoten sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellungsdatum zahlbar.
Jeder Zahlungsverzug gibt von Rechts wegen und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, Anlass:
- zu einer Verzinsung gemäß Artikel 5 des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Handelsverkehr vom 02/08/2002.
- zu einer vertraglichen Entschädigung, der/en Höhe pauschal auf 10 % der unbezahlten Beträge, mindestens jedoch auf 250,00 Euro festgelegt ist.
Eine Verspätung im der Auftragsausführung, die ohne Verschuldung des Expert-Comptable entstanden ist, ist ohne Auswirkung auf die Inrechnungstellung der monatliche Pauschale.
7.3. Anzahlungen
Der Expert-Comptable kann eine oder mehrere Anzahlungen verlangen. Diese Anzahlungen werden nach Abschluss der Arbeiten verrechnet.
7.4. Bestreiten der Honorar- und Kostenaufstellungen
Alle Beanstandungen bezüglich der Kosten und Honorare müssen innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben geltend gemacht werden. Wenn den Expert-Comptable (rechtzeitig) keine Beanstandung erreicht, wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit den in Rechnung gestellten Leistungen einverstanden ist.
8. Die Haftung des Expert-Comptables
8.1. Haftungsbeschränkung
Der Berufsangehörige stellt sicher, dass die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den ethischen und sonstigen beruflichen Standards der ITAA und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften erbracht werden, die bei der Ausführung der Aufträge in Kraft sind.
Der Berufsangehörige kann nicht für die Folgen möglicher späterer – gegebenenfalls rückwirkender – Änderungen dieser gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen haftbar gemacht werden.
Darüber hinaus kann der Gewerbetreibende nicht für berufliche Fehler und Irrtümer haftbar gemacht werden, die von irgendjemandem vor Inkrafttreten des Auftragsschreibens begangen wurden.
Schließlich kann der Berufsangehörige gemäß dem allgemeinen Recht nur für Aufträge haftbar gemacht werden, die er nachweislich angenommen hat.
Der Berufsangehörige und der Kunde werden außerdem aufgefordert, sich gegenseitig und soweit möglich schriftlich ihre Einwände, Bemerkungen, Empfehlungen und Ratschläge zukommen zu lassen.
Außer bei vorsätzlichen Fehlern oder bei schweren Fehlern, deren Deckung durch den Berufsversicherungsvertrag ausgeschlossen ist, oder bei der Erfüllung von Sonderaufgaben, die den réviseurs d’entreprises und zertifizierten Wirtschaftsprüfern gesetzlich vorbehalten sind, sind die gesetzlichen Bestimmungen
im Bereich der außervertraglichen Haftung zwischen den Parteien für den Ersatz eines Schadens, der durch die Nichterfüllung des Auftrags entstanden ist, nicht anwendbar. Dieser Ausschluss der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zur außervertraglichen Haftung kann auch von den
Hilfspersonen des Gewerbetreibenden geltend gemacht werden.
Die Haftung des Gewerbetreibenden ist auf die Beträge beschränkt, die durch seinen Berufshaftpflichtversicherungsvertrag abgedeckt sind, außer :
- im Falle eines vorsätzlichen Fehlers ,
- im Falle eines schweren Fehlers, dessen Deckung durch den Berufshaftpflichtversicherungsvertrag ausgeschlossen ist,
- oder bei der Erfüllung von Sonderaufgaben, die nach dem Gesetz den réviseurs d’entreprises und zertifizierten Wirtschaftsprüfern vorbehalten sind.
8.2. Berufliche Versicherung
In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften hat der Expert-Comptable seine berufliche Haftpflicht durch einen vom Rat des Instituts der Buchprüfer und Steuerberater (ITAA) genehmigten Versicherungsvertrag abdecken lassen.
Die Deckung ist begrenzt auf den entstandenen Schaden et maximal den fünffachen Betrag der in Rechnung gestellten Honorare für die, in Zusammenhang mit dem Schaden, stehenden Leistungen.
Diese Begrenzungen gelten ebenfalls für Forderungen in Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung gegen jegliche Personen, Partner, Geschäftsführer und/oder selbständige Mitarbeiter, die als Versicherte in dem Versicherungsvertrag vermerkt sind.
Sollten zwei oder mehrere Schäden auf den gleichen Fehler zurück zu führen sein, werden sie als ein einziger Haftungsfall betrachtet. Die Haftung wird demzufolge auf den Höchstbetrag begrenzt, der für die betroffenen Aufträge oder Verträge anwendbar ist.
Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen, werden Schäden, welche (a) aus einem Ertragsverlust, aus Goodwill, potentiellen Geschäftsmöglichkeiten, Einsparungen oder erwarteten Vorteilen, (b) dem Verlust oder der Beschädigung von Daten, (c) von indirekten Verlusten oder Schäden, nicht entschädigt.
9. Berufsgeheimnis und Geldwäsche
Der Expert-Comptable sowie seine Bevollmächtigten oder Bediensteten sind im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben zur Wahrung des Berufsgeheimnisses nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet.
Abweichend davon entbinden die Rechtsvorschriften über die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung den Expert-Comptable vom Berufsgeheimnis.
Der Kunde bestätigt, dass er darüber informiert ist, dass der Expert-Comptable den Rechtsvorschriften über die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung unterliegt, und verpflichtet sich, ihm unverzüglich alle nach diesen Rechtsvorschriften erforderlichen Informationen und/oder Dokumente zur Verfügung zu stellen.
10. Datenschutz – Datenverarbeitung
Der Kunde bestätigt, dass er die Bedingungen der Datenschutzerklärung des Expert-Comptables über die Verarbeitung personenbezogener Daten akzeptiert hat und darüber informiert ist, dass die Datenschutzerklärung jederzeit über die Website des Expert-Comptables zugänglich ist: https://www.neoviaq.com/gdpr.
11. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Die Auslegung und Ausführung der Vereinbarung wird durch belgisches Recht geregelt.
Jeder Rechtsstreit, gleich welcher Art, fällt in die Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Brüssel, in dessen Zuständigkeitsbereich das Büro des Expert-Comptables seinen Sitz hat.
Streitigkeiten in Bezug auf die Kosten und Honorare können der Schiedskommission des Instituts vorgelegt werden, die ohne das Entstehen von Verfahrenskosten in erster und letzter Instanz eine endgültige Entscheidung trifft.
12. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Kunde erklärt sein Einverständnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er ausdrücklich und ohne Vorbehalte in allen ihren Inhalten akzeptiert.