Icône login
Logo Neovi'app

Belgien – Kapitalertragsteuer ab 2026: So können Sie sich jetzt vorbereiten

13. Juni 2025 | 3 Minute Lesezeit

Ab dem 1. Januar 2026 plant Belgien die Einführung einer Kapitalertragsteuer auf Finanzanlagen (Gesetzesentwurf). Hierbei handelt es sich genau genommen um die Besteuerung von Veräußerungsgewinne auf wesentliche Unternehmensbeteiligungen. Das Gesetz ist noch nicht rechtskräftig, aber so viel ist sicher: Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann hier entscheidende Einsparungen erzielen. Wir möchten Ihnen vier Wege vorstellen, die Ihnen helfen, sich optimal auf die geplanten Änderungen vorzubereiten.

 

Was genau beinhaltet die Kapitalertragssteuer?

Die geplante Kapitalertragsteuer zielt auf Gewinne ab, die aus der Veräußerung von Finanzanlagen wie Aktien, Anleihen und Investmentfonds erzielt werden. Vor allem größere Vermögen sollen einen zusätzlichen Beitrag zum Staatshaushalt leisten. Die Steuer wird nicht für jede Art von Veräußerungsgewinn gelten: es werden Schwellenwerte, vergünstige Sätze und Ausnahmen eingeführt, wodurch gewisse Veräußerungsgewinne teilweise oder ganz von dieser Steuer freigestellt werden. Die genaue Berechnungsweise kann erst bei Vorlage des endgültigen Gesetzestextes beschrieben werden. Dennoch ist es schon jetzt wichtig zu wissen, wie sich die zukünftigen Regeln auf Ihre Situation auswirken können und womit Sie möglicherweise rechnen müssen.

 

Steuersatz und Steuerfreistellung

Der Steuersatz beträgt 10 % laut Gesetzesentwurf.

Für Gesellschaften, bei denen der Veräußerer zu irgendeinem Zeitpunkt während der letzten 10 Jahre mindestens 20 % der Anteile gehalten hat, gelten für den Veräußerungsgewinn folgende Steuersätze:

Dieses Regime gilt für jeden Veräußerer, der zusammen mit seiner Familie (Ehegatte, Nachkommen, Vorfahren, Verwandte bis zum 4. Grad) zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten 10 Jahren mindestens 20 % der Anteile an der Gesellschaft gehalten hat.

Beispiel: Wenn der Veräußerer 29 % seiner Gesellschaft an jedes seiner 3 Kinder übertragen hat und anschließend seine restlichen 13 % (z. B. an das Kind, das die Geschäftsführung übernimmt) verkauft, ist der daraus resultierende Veräußerungsgewinn steuerfrei, sofern er 1.000.000 € nicht übersteigt.

Dasselbe gilt für einen Aktionär, der 2022 20 % gehalten hat, davon 2024 10 % verkauft und 2028 die verbleibenden 10 % veräußert.

Auch indirekte Beteiligungen werden berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Veräußerer ebenfalls in den Genuss dieses Regimes kommt, wenn er beispielsweise 10 % direkt und 20 % über eine Gesellschaft hält.

 

Der Wert am 31. Dezember 2025 bestimmt die Steuer

Die Kapitalertragsteuer wird auf Basis des Wertes am 31. Dezember 2025 berechnet. Je höher der Ausgangswert, desto geringer die spätere Steuerbelastung. Sie können aus verschiedenen Bewertungsmethoden wählen – und das Gesetz erlaubt es Ihnen, die vorteilhafteste zu wählen:

Durch die strategische Optimierung Ihres Eigenkapitals bzw. EBITDA im Jahr 2025 können Sie aktiv einen höheren Referenzwert erzielen.

 

Auswandern ist nicht immer die Lösung

Der Gesetzentwurf sieht zwei Arten von Wegzugssteuern vor: eine beim Umzug und eine beim Umzug eines Unternehmens. Wer ab 2026 umzieht, wird besteuert. Es ist zwar ungewiss, ob dies innerhalb der EU Bestand haben wird, jedoch muss man in einem ersten Schritt mit einer Besteuerung rechnen.

Ein Umzug ins Ausland vor 2026 scheint auf den ersten Blick eine Möglichkeit zu sein, Steuern zu vermeiden. In der Praxis ist es komplexer. Steuerliche Konstruktionen rund um die Auswanderung stehen unter strenger Kontrolle und erfordern einen echten und langfristigen Umzug: Ihre Familie, Ihr Hauptwohnsitz und Ihr Lebensmittelpunkt müssen sich tatsächlich im Ausland befinden.

Darüber hinaus stellt sich die Frage: Wohin? In vielen Ländern gibt es bereits eine Steuer auf Kapitalerträge.

Was interessant sein kann: Wenn Sie später nach Belgien zurückkehren, erhalten Sie einen „Step-up“. Die Bewertung Ihres Vermögens wird dann zum Zeitpunkt der Wiedereingliederung neu festgelegt.

 

Realisierung interner Kapitalgewinne vor 2026

Ab 2026 werden interne Veräußerungsgewinne, etwa bei Familienübertragungen oder Umstrukturierungen, standardmäßig mit 33 % besteuert. Der Entwurf zielt auch auf Situationen ab, in denen Eltern ein Interesse an der Holdingstruktur ihrer Kinder behalten.

Daher kann es sinnvoll sein, solche Transaktionen vor Ende 2025 abzuschließen. Am besten tun Sie dies nach vorheriger Absprache mit den Finanzbehörden, zum Beispiel über einen Vorbescheid (Ruling).

 

Rechtzeitiges Handeln zahlt sich aus

Diese Wege sind keine abschließenden Antworten, aber sie sind wertvolle Ansatzpunkte für die Steueroptimierung. Die geplante Reform stellt eine grundlegende Änderung in der belgischen Steuerpolitik dar. Da sich das Design noch ändern kann, ist es wichtig, die Entwicklungen genau zu beobachten und sich fachkundigen Rat einzuholen. Auf diese Weise können Sie Ihre Situation rechtzeitig und mit Bedacht an die künftige Situation anpassen.