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Luxemburg – Aufschub der Indexierung und Einführung einer „Steuergutschrift Energie“

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Luxemburg – Aufschub der Indexierung und Einführung einer „Steuergutschrift Energie“

Juni 30, 2022 - < 1 min

Ende März 2022 konnten die Regierung und die Sozialpartner eine Einigung erzielen, die verschiedene Maßnahmen zum Ausgleich der inflationsbedingten Kosten vorsieht.

Der „Solidaritätspakt“ (Gesetz vom 29. Juni 2022) soll die Auswirkungen der Inflation sowohl für die Unternehmen als auch für die Haushalte abmildern, insbesondere über die folgenden Maßnahmen: 

– Aufschub der Indexierung der Gehälter

Das Gesetz sieht die Einführung einer Frist von 12 Monaten vor der nächsten Gehaltsindexierung vor. Die Umsetzung der zweiten Indexierung des Jahres 2022, die eigentlich am 1. Juli 2022 zur Anwendung kommen sollte, wird daher auf den 1. April 2023 verschoben.

Sollte zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. Dezember 2023 eine weitere Indexierung erfolgen, wird eine neue Sitzung des Koordinierungsausschusses einberufen.

– Einführung einer „Steuergutschrift Energie“ (CIE)

Die CIE soll die Auswirkungen des Aufschubs der Gehaltsindexierung auf den 1. April 2023 kompensieren und wird daher nur zeitweilig für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. März 2023 gewährt.

Alle in Luxemburg steuerpflichtigen Arbeitnehmer (Gebietsansässige und Grenzgänger), die Anspruch auf die „Steuergutschrift Arbeitnehmer“ (CIS) haben, können auch die CIE in Anspruch nehmen.

Der Betrag der CIE hängt vom monatlichen Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab und beträgt maximal 84,00 EUR netto pro Monat. Wenn das Bruttogehalt 8.334 EUR pro Monat übersteigt, erhält der Arbeitnehmer keine CIE. Die CIE wird automatisch über die monatliche Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers berechnet.

– Vorübergehende Senkung des Treibstoffpreises um 7,5 Cent pro Liter

– Anpassung des Mietzuschusses und ein Einfrieren der Mieten bis zum 31.12.2022

– Erhöhung der finanziellen Unterstützung für Hochschul- und Universitätsstudien

– usw.

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