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Luxemburg: Eine befristete Beihilfe zur Abfederung der gestiegenen Kraftstoffkosten im Transportsektor

10. August 2026 | 1 Minute Lesezeit

Angesichts der stark gestiegenen Kraftstoffpreise im Zusammenhang mit der Krise im Nahen Osten hat Luxemburg am 22. Juli 2026 ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein finanzielles Beihilferegime für Unternehmen des Transportsektors eingeführt wird.

Ziel der Maßnahme ist es, einen Teil der Kraftstoffmehrkosten auszugleichen, die Unternehmen zwischen März und Dezember 2026 tragen.

 

Eine Beihilfe von bis zu 70 % der Mehrkosten

Das Beihilferegime ermöglicht die teilweise Kompensation der zwischen März und Dezember 2026 entstandenen Kraftstoffmehrkosten. Die förderfähigen Mehrkosten entsprechen der Differenz zwischen:

wobei diese Differenz anschließend mit dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch des Unternehmens multipliziert wird.

Der berücksichtigte Kraftstoffmehrpreis muss über 0,10 € pro Liter liegen und ist auf 1 € pro Liter begrenzt.

Unter den im Beihilferegime vorgesehenen Voraussetzungen können somit bis zu 70 % der förderfähigen Kraftstoffmehrkosten übernommen werden.

 

Ein Mindestbetrag der Beihilfe

Das Gesetz sieht einen Mindestbetrag der Beihilfe vor:

Eine Beihilfe unterhalb dieser Beträge kann auf Grundlage dieses Regimes nicht gewährt werden.

 

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Beihilferegime richtet sich an Unternehmen des Transportsektors, die über eine luxemburgische Transportgenehmigung verfügen.

Unternehmen, die parallel weitere Tätigkeiten ausüben, müssen zudem in der Lage sein, die Kraftstoffkosten, die unmittelbar ihrer Transporttätigkeit zuzuordnen sind, eindeutig zu identifizieren.

Grundsätzlich sind Unternehmen in Schwierigkeiten von dieser Beihilfe ausgeschlossen. Für bestimmte kleine Unternehmen in Schwierigkeiten ist jedoch eine Ausnahme vorgesehen.

Betroffene Unternehmen sollten daher bereits jetzt prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme dieser Maßnahme erfüllen.

 

Monatliche oder gebündelte Antragstellung möglich

Um die administrativen Formalitäten zu erleichtern, können die Anträge auf Beihilfe:

eingereicht werden.

In jedem Fall müssen die Anträge spätestens bis zum 1. Februar 2027 eingereicht werden. Die Beihilfen werden ihrerseits spätestens bis zum 31. März 2027 gewährt.

 

Bereiten Sie Ihren Antrag bereits jetzt vor

Die Vorbereitung der erforderlichen Nachweise ist entscheidend, um die Kraftstoffmehrkosten berechnen und die förderfähigen Ausgaben belegen zu können.

Wir empfehlen insbesondere, Kraftstoffrechnungen, die angewandten Preise sowie die Verbrauchsdaten für den relevanten Zeitraum sorgfältig aufzubewahren und zu dokumentieren.

Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Berechnung der Beihilfe und die Vorbereitung des Antrags.

 

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Antrag?

Die rechtlichen Voraussetzungen und die Berechnung der Kraftstoffmehrkosten können komplex sein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen, der Berechnung der relevanten Kraftstoffkosten und der Vorbereitung Ihres Beihilfeantrags.

Kontaktieren Sie uns gerne, um zu prüfen, ob Ihr Unternehmen von dieser Maßnahme profitieren kann und Ihren Antrag fristgerecht vorzubereiten.

Ihr NEOVIAQ-Experte an Ihrer Seite

Christoph Fank

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