Luxemburg – Rentenreform

Am 3. September 2025 stellte Premierminister Luc Frieden die Ergebnisse der laufenden Diskussionen zur Rentenreform in Luxemburg vor. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird in Kürze der Abgeordnetenkammer vorgelegt. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
1. Renteneintrittsalter
Das gesetzliche Rentenalter bleibt bei 65 Jahren.
2. Vorruhestand
Derzeit ist eine vorgezogene Altersrente möglich, wenn:
- der Versicherte 57 Jahre alt ist und 480 Monate Pflichtbeiträge nachweisen kann,
- oder der Versicherte 60 Jahre alt ist und 480 Monate an Beiträgen (Pflicht- und freiwillige Beiträge) vorliegen, davon mindestens 120 Monate Pflichtbeiträge.
Für die Frührente ab 57 Jahren sind keine Änderungen vorgesehen.
Die Regierung plant, die Anzahl Beitragsmonate für die Rente ab 60 Jahren schrittweise zwischen 2026 und 2030 anzuheben:
Versicherte, die auf eine vorgezogene Rente verzichten und bis zum 65. Lebensjahr weiterarbeiten, sollen einen steuerlichen Vorteil erhalten.
3. Beitragssatz
Seit 1985 beträgt der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung 24 %, aufgeteilt zu gleichen Teilen auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat (jeweils 8 %). Ab dem 1. Januar 2026 soll der Beitragssatz auf 25,5 % steigen. Künftig tragen alle drei Parteien jeweils 8,5 %.
- Für Selbstständige erhöht sich der Beitrag von 16 % auf 17 %.
Diese Erhöhung wird das Nettogehalt um 10 bis 40 € pro Monat senken.
4. Dritter Rentenpfeiler
Die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Beiträge zur Altersvorsorgeversicherung (Art. 111 bis L.I.R.) wird von 3.200 € auf 4.500 € jährlich angehoben. Ein erneuter Überprüfungsprozess der Rentenregelungen ist für das Jahr 2030 vorgesehen.