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Luxemburg – zeitweilige Senkung der Mehrwertsteuer ab 01/01/2023

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Luxemburg – zeitweilige Senkung der Mehrwertsteuer ab 01/01/2023

Dezember 2, 2022 - 2 min

Im Rahmen verschiedener Maßnahmen zur Entgegenwirkung der starken Inflation und hohen Energiepreise hat das luxemburgische Parlament kürzlich eine zeitweilige Senkung der MwSt. beschlossen.

Während der superermäßigte MwSt.-Satz von 3% unverändert bleibt, werden die MwSt.-Sätze von 8%, 14% und 17% für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 auf jeweils 7%, 13%, und 16% reduziert.

Rechnungsstellung und Anzahlungen

Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass (unabhängig von den hier vorgestellten Maßnahmen) jede Rechnung bis spätestens zum 15. des Monats, der dem Monat der Lieferung bzw. Erbringung der Leistung folgt, erstellt werden muss.

Unter Berücksichtigung dieses Prinzips, müssen alle Rechnungen an gewerbliche Kunden (B2B) ab dem 01.01.2023 mit den neuen MwSt.-Sätzen erstellt werden, unabhängig davon, ob die Bestellung, Lieferung oder Leistung im Vorjahr stattgefunden hat.

Bei der Rechnungsstellung an nicht gewerbliche Kunden (B2C) ist das Datum der Lieferung bzw. der Leistung ausschlaggebend. Erfolgt die Lieferung oder Leistung 2022, so gilt der alte MwSt.-Satz, unabhängig vom Rechnungsdatum.

Bei Anzahlungen, ist im Falle von innerluxemburgischen Operationen, das Zahlungsdatum entscheidend. Für Anzahlungen die noch 2022 geleistet wurden, gilt der alte MwSt.-Satz, auch wenn die Lieferung oder Leistung erst 2023 stattfindet. Der 2023 gezahlte Saldo unterliegt dem neuen MwSt.-Satz.

Diese Regelung gilt nicht für innergemeinschaftliche Wareneinkäufe. Hier bestimmt weiterhin das effektive Lieferdatum den MwSt.-Satz, auch dann, wenn schon 2022 Anzahlungen geleistet wurden.

Wie können Sie sich auf die Änderungen vorbereiten?

Die Luxemburger Regierung appelliert an die Unternehmer, die MwSt. Senkung an die Kunden weiterzugeben, damit die Maßnahme den gewünschten eindämmenden Effekt auf die Inflation erzielt.

Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um spätere Korrekturen bzw. Nachzahlungen zu vermeiden.

Fakturations- und Buchhaltungsprogramme sind anzupassen, wobei die größeren Softwarehäuser diese Anpassungen automatisch vornehmen, insofern Sie einen Unterhaltsvertrag besitzen.

Im Einzelhandel sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe gilt es, neben der Umprogrammierung des Kassensystems, u.a. an die Auspreisung der Artikel im Geschäft oder in der Menükarte zu denken.

Zu beachten ist auch die Preisgestaltung bei Angeboten, deren Auslieferung oder Leistung erst 2023 erfolgt.

Permanente Senkung der Mehrwertsteuer

Die Luxemburger Regierung arbeitet derzeit an einer möglichen dauerhaften MwSt.-Senkung auf 3% für die Lieferung und die Installation von Photovoltaik-Anlagen sowie auf 8% (7% für 2023) für die Reparatur von Haushaltsgeräten und den Verkauf, die Vermietung und die Reparatur von Fahrrädern (inklusive E-bikes).

Ob diese Änderung, die frühestens ab dem 01.01.2023 in Kraft treten könnte, effektiv eingeführt wird, steht noch nicht fest.

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Neoviaq Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.

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