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Neistart Lëtzebuerg / Clever Fueren – Verlängerung der finanziellen Beihilfen zur Förderung der emissionsfreien bzw. emissionsarmen Mobilität

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Neistart Lëtzebuerg / Clever Fueren – Verlängerung der finanziellen Beihilfen zur Förderung der emissionsfreien bzw. emissionsarmen Mobilität

April 20, 2021 - 2 min

Am 24. März 2021 hat der Regierungsrat den Entwurf einer großherzoglichen Verordnung zur Verlängerung und Änderung der finanziellen Beihilfen für reine Elektrofahrzeuge, wasserstoffbetriebene Fahrzeuge und andere umweltfreundliche Antriebsarten (siehe unten), bis zum 31. März 2022, angenommen. Ziel ist es, die Bürger zu ermutigen auf emissionsarme bzw. emissionsfreie Mobilität umzusteigen.

Wer ist betroffen?

Jede Person, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März 2022 ein reines Elektrofahrzeug, ein wasserstoffbetriebenes Fahrzeug, ein Plug-in-Hybridfahrzeug, ein Fahrrad oder ein E-Bike bestellt hat, dessen Zulassung (falls erforderlich) vor Ende 2022 erfolgt, vorausgesetzt, dass das zulassungspflichtige Fahrzeug mindestens 7 Monate gehalten wurde.

Höhe der Beihilfe?

Für reine Elektroautos wird eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 8.000 € gewährt, sofern diese einen Verbrauch von 18 kWh/100 km nicht überschreiten (dies trifft auf ungefähr 75 % der im Jahr 2020 neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in Luxemburg zu).

Elektroautos, die dieses Kriterium nicht erfüllen, erhalten eine Beihilfe die auf einen Betrag von 3.000 € begrenzt ist.

Neu ist, dass reine Elektroautos mit mindestens 7 Sitzplätzen, unabhängig von ihrem Stromverbrauch, eine Beihilfe von 8.000 € erhalten, vorausgesetzt, dass der Antragsteller Teil eines Haushalts von mindestens 5 Personen ist.

Für reine Elektrolieferwagen, sowie wasserstoffbetriebene Pkws und Lieferwagen beträgt die Beihilfe weiterhin 8.000 €.

Für andere elektrische Fahrzeuge (zum Beispiel Motorräder, Mopeds usw.) wird die Beihilfe auf 50 % des Kaufpreises (ohne MwSt.) festgesetzt, ohne den Betrag von 1.000 € zu überschreiten.

Für Plug-in-Hybrid-Elektroautos und Lieferwagen wurde die finanzielle Unterstützung auf einen Betrag von nun 1.500 € reduziert (vorher 2.500 €) und gilt nur für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Dezember 2021 gekauft und erstmals zugelassen wurden.

Schließlich beträgt die Beihilfe bei Fahrrädern und E-Bikes die zwischen den 1. April 2021 und dem 31. März 2022 gekauft wurden 50 % des Kaufpreises ohne MwSt., ohne jedoch die Höchstgrenze von 600 € zu überschreiten.

Modalitäten des Antrags

Insofern der Antragsteller (der gleichzeitige Eigentümer des Fahrzeugs ist) eine Natürliche Person ist, so kann dieser, ab dem Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs, seinen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Ist der Antragsteller hingegen eine Juristische Person (die gleichzeitig Eigentümerin des Fahrzeugs ist), ist eine Beantragung der Beihilfen frühestens 7 Monate nach Zulassungsdatum möglich. Der Antrag ist Spätestens 2 Jahre ab der Erstzulassung des Fahrzeugs beim Umweltministerium einzureichen.

Sollte das Fahrzeug nicht zulassungspflichtig sein, ist der Antrag spätestens 1 Jahr ab Erwerbsdatum einzureichen.

Die Mitarbeiter von NEOVIAQ stehen, bei Fragen, jederzeit zu Ihrer Verfügung und unterstützen Sie gerne beim Einreichen des Antrags.

Bitte kontaktieren Sie uns unter folgender Adresse: info@neoviaq.lu

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