Neue EU-Vorgaben für SEPA-Überweisungen ab 9. Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die EU-Verordnung (EU) 2024/886 in Kraft. Sie verpflichtet alle europäischen Zahlungsdienstleister, bei SEPA-Überweisungen in Euro eine automatische Überprüfung der Empfängerdaten („Verification of Payee“ – VoP) durchzuführen.
Dabei wird in Echtzeit geprüft, ob der Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen übereinstimmt, der bei der Bank des Begünstigten für die angegebene IBAN hinterlegt ist. Diese neue Vorgabe betrifft auch Zahlungen, die über MULTILINE abgewickelt werden.
- Stimmen Name und IBAN überein, wird die Zahlung wie gewohnt ausgeführt.
- Gibt es Abweichungen, erhalten Sie eine Warnmeldung. Die Zahlung kann zwar weiterhin ausgeführt werden, jedoch tragen Sie in diesem Fall selbst die Verantwortung für eventuelle Fehlüberweisungen.
Tipp für sichere Zahlungen
Prüfen Sie vor jeder Überweisung sorgfältig die Informationen des Empfängers (Name und IBAN) und klären Sie eventuelle Abweichungen frühzeitig. So können Warnmeldungen reduziert und Fehlüberweisungen vermieden werden.
Wer rechtzeitig handelt, stellt außerdem sicher, dass wichtige Zahlungen – wie etwa Gehaltsüberweisungen – pünktlich beim Empfänger ankommen.
Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.