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Rentenreform in Luxemburg – UPDATE

16. Dezember 2025 | 3 Minute Lesezeit

Wie wir Ihnen bereits in unserem Newsletter vom Oktober angekündigt haben, steht in Luxemburg eine Rentenreform bevor.

Der am 10. Oktober 2025 veröffentlichte Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:

Der Gesetzentwurf sieht ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 vor, mit Ausnahme der Änderungen der Voraussetzungen für den vorgezogenen Ruhestand, die erst ab dem 1. Juli 2026 gelten sollen.

Personen, die in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 in den vorgezogenen Ruhestand eintreten möchten, wären somit nicht von diesen neuen Regelungen betroffen.

 

Wichtiger Hinweis für Grenzgänger:

Es hält sich das Gerücht, man müsse 10 Jahre in Luxemburg gearbeitet haben, um Anspruch auf eine luxemburgische Rente zu haben.
Das ist so nicht ganz richtig. Um Anspruch auf eine Rente aus Luxemburg zu haben, muss der versicherte Grenzgänger:

Hat der Versicherte während seiner gesamten beruflichen Laufbahn weniger als 12 Monate in Luxemburg Beiträge gezahlt, werden diese Versicherungszeiten bei der Rentenberechnung im Wohnsitzland berücksichtigt. In diesem Fall zahlt das Wohnsitzland die gesamte Rente aus.

Hat der Versicherte hingegen mehr als 12 Monate während seiner gesamten Laufbahn (40 Jahre) in Luxemburg Beiträge entrichtet, erhält er eine luxemburgische Rente, anteilig entsprechend der in Luxemburg geleisteten Versicherungsjahre und Beiträge.

Bei einer gemischten Berufslaufbahn muss sich der Versicherte für die Beantragung einer Rente stets zuerst an die zuständige Stelle seines Wohnsitzlandes wenden und die Anspruchsvoraussetzungen aller Länder erfüllen, in denen er gearbeitet hat.

Beispiel:

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Julia Veiders

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