Resilienzpaket 2026: Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Stand: 21. Juli 2026
Mit dem „Resilienzpak 2026“ reagieren die luxemburgische Regierung und die Sozialpartner auf gestiegene Energiepreise sowie die damit verbundenen Risiken für Kaufkraft, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Die am 8. Juni 2026 vereinbarte Tripartite-Einigung umfasst 20 Maßnahmen. Die Gesamtkosten werden auf rund 450 Millionen Euro geschätzt.
Entlastungen bei den Energiepreisen
Ein Schwerpunkt des Pakets liegt auf zeitlich begrenzten Preisentlastungen für Haushalte und Unternehmen:
- Benzin und Diesel: Seit dem 1. Juli 2026 wird der Preis an der Zapfsäule um 5 Cent je Liter inkl. Mwst. reduziert. Die Maßnahme gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026.
- Strom: Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kWh erhalten vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 eine zusätzliche Entlastung von 4 Cent je kWh inkl. Mwst.
- Heizöl: Für Lieferungen zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 gilt eine Preisreduzierung von 15 Cent je Liter inkl. Mwst.
- Erdgas: Haushalte werden im gleichen Zeitraum um 15 Cent je Kubikmeter inkl. Mwst. entlastet.
- Landwirtschaft: Die Entlastung von 15 Cent je Liter gilt auch für bestimmte landwirtschaftlich genutzte Dieselkraftstoffe.
Steuerliche Maßnahmen für 2026 und 2027
Für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2026 ist ein zeitlich begrenzter Konjunktur-Steuerkredit vorgesehen. Seine Wirkung soll einer Anpassung des Einkommensteuertarifs um eine Indextranche entsprechen. Bei einem Monatsbrutto von 4.000 Euro beträgt der Konjunktur-Steuerkredit nach dem aktuellen Gesetzentwurf 17,56 Euro pro Monat. Ab dem 1. Januar 2027 soll diese Entlastung dauerhaft in den Steuertarif integriert werden.
Der Steuerkredit ist für Arbeitnehmer, Pensionsempfänger und Selbständige vorgesehen. Bei Arbeitnehmern und Pensionsempfängern soll die Berücksichtigung grundsätzlich über die Lohn- beziehungsweise Pensionsabrechnung erfolgen. Selbständige sollen die Entlastung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erhalten.
Mindestlohn und CISSM
Zum 1. Januar 2027 soll der soziale Mindestlohn strukturell um rund 3,8 Prozent beziehungsweise etwa 105 Euro brutto pro Monat steigen.
Zusätzlich soll der monatliche Steuerkredit für Bezieher des sozialen Mindestlohns, der sogenannte CISSM, erhöht werden:
- auf 179 Euro ab dem 1. Januar 2027,
- auf 200 Euro ab dem 1. Juli 2027.
Nach Angaben der Regierung sollen wegen der degressiven Ausgestaltung auch Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von bis zu 3.600 Euro profitieren.
Maßnahmen im Wohnungsbereich
Das Resilienzpaket enthält außerdem mehrere wohnungspolitische Vorhaben:
Die maximale Erstattung im Rahmen des superermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Wohnungsbauarbeiten soll von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden.
Ab dem Steuerjahr 2027 soll zudem die Altersgrenze für den erhöhten Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Bausparverträgen entfallen. Vorgesehen ist ein einheitlicher jährlicher Höchstbetrag von 1.344 Euro pro Person.
Hilfen für Unternehmen und Landwirtschaft
Für besonders betroffene Wirtschaftszweige sind gezielte Unterstützungen vorgesehen.
Transportunternehmen sollen Beihilfen von bis zu 70 Prozent der zwischen März und Dezember 2026 entstandenen zusätzlichen Kraftstoffkosten erhalten können. Für große industrielle Stromverbraucher ist für die Jahre 2026 bis 2028 eine teilweise Kompensation hoher Stromkosten geplant. Mindestens die Hälfte der erhaltenen Beihilfe soll in Projekte zur Energiewende oder zur Verbesserung der Energieautonomie Luxemburgs reinvestiert werden.
Für landwirtschaftliche Betriebe sind unter anderem eine Entschädigung für höhere Düngemittelkosten, die Entlastung bei Agrardiesel sowie weitere Finanzierungs- und Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen.
Höhere Förderungen für energetische Investitionen
Das Resilienzpaket verstärkt außerdem die Förderungen im Rahmen des „Klimabonus Wunnen“.
- Erhöhung der Förderung um 2.000 Euro für Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden.
- Erhöhung der Zuschüsse für Energieberatungen um 300 Euro bei Einfamilienhäusern und um 500 Euro bei Mehrfamilienhäusern.
- Erhöhung der Förderbeträge für energetische Sanierungsarbeiten je nach Maßnahme um etwa 15 bis 20 Prozent.
Die neuen Regelungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend für Investitionen ab dem 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll außerdem ein Vorfinanzierungsmodell eingeführt werden, bei dem teilnehmende Unternehmen die staatliche Förderung direkt von der Rechnung abziehen.
Für einkommensschwächere Haushalte ist ab dem 1. Januar 2027 zusätzlich ein staatlich unterstütztes Langzeitleasing für emissionsfreie Fahrzeuge geplant.
Unterschiedlicher Umsetzungsstand
Für Steuerpflichtige und Unternehmen ist entscheidend, zwischen bereits geltenden, parlamentarisch beschlossenen und lediglich angekündigten Maßnahmen zu unterscheiden.
Die Kraftstoffentlastung gilt bereits seit dem 1. Juli 2026. Die Entlastungen für Strom, Gas, Heizöl und Agrardiesel sind für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Der Konjunktur-Steuerkredit, die Erhöhungen des CISSM und die neuen Abzugsgrenzen für Bausparverträge befanden sich zum 21. Juli 2026 dagegen noch im Gesetzgebungsverfahren.
Wir sind für Sie da
Bei Fragen zu den Auswirkungen des Resilienzpakets 2026 auf Ihre persönliche oder betriebliche Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – wir prüfen, welche Maßnahmen für Sie relevant sind, und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
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Julia Veiders