Luxemburg – Steuerfreibetrag für die Weiterbeschäftigung

Neuer Steuervorteil ab 2026: Wer weiterarbeitet, kann Steuern sparen
Sie erfüllen bereits die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente, möchten aber weiter beruflich aktiv bleiben? Dann sollten Sie den neuen Steuerfreibetrag für die Weiterbeschäftigung (Abattement du maintien dans la vie professionnelle – AMVP) im Blick haben.
Worum geht es?
Mit Artikel 129g L.I.R. führt Luxemburg ab 2026 einen neuen steuerlichen Vorteil für Personen ein, die trotz möglichem vorzeitigem Renteneintritt weiterarbeiten.
Ihr Vorteil auf einen Blick
- bis zu 9.000 € Steuerfreibetrag pro Jahr bzw. 750 € pro Monat
- für Personen, die die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente mit 57 oder 60 Jahren erfüllen und weiterarbeiten
- interessant für Arbeitnehmer und Selbständige
Konkretes Beispiel
Wird der Freibetrag in voller Höhe genutzt, bleiben 9.000 Euro pro Jahr steuerfrei.
Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % entspricht das einer möglichen Steuerersparnis von rund 2.700 € pro Jahr.
Worauf sollten Sie achten?
Damit der Freibetrag berücksichtigt werden kann, ist eine Bescheinigung der zuständigen Pensionsstelle erforderlich. Die Beantragung der Bescheinigung kann online über myguichet.lu erfolgen.
Unser Mehrwert für Sie
Wir unterstützen Sie dabei, die neue Regelung rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.
Wir prüfen für Sie insbesondere:
- ob Sie persönlich von der neuen Regelung profitieren können,
- wie hoch Ihr möglicher steuerlicher Vorteil ausfällt,
- welche Unterlagen erforderlich sind,
- und wie der Freibetrag optimal in Ihre steuerliche Gesamtplanung eingebunden wird.
Sie möchten wissen, ob diese neue Regelung für Sie relevant ist?
Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihren Fall individuell und beraten Sie gerne persönlich.
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Julia Veiders