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Belgien – Jahresurlaub 2026: Wichtige Punkte für Arbeitgeber

13 oktober 2026 | 2 inuut leestijd

Zum Jahresende sollten Arbeitgeber überprüfen, ob ihre Arbeitnehmer die Urlaubstage genommen haben, auf die sie für das Jahr 2026 Anspruch haben. Diese Prüfung betrifft insbesondere den gesetzlichen Jahresurlaub, die gesetzlichen Feiertage und gegebenenfalls deren Ersatzfeiertage sowie die Ausgleichsruhetage.

Der gesetzliche Urlaub muss grundsätzlich bis zum 31. Dezember genommen werden

Die gesetzlichen Urlaubstage müssen grundsätzlich innerhalb des betreffenden Kalenderjahres genommen werden. In der Regel können sie nicht auf das folgende Jahr übertragen werden.

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass seine Arbeitnehmer ihren Urlaub tatsächlich nehmen können. Es empfiehlt sich daher regelmäßig, die Urlaubssalden zu überprüfen und Arbeitnehmer, die noch Urlaubstage bis zum 31. Dezember nehmen müssen, schriftlich darüber zu informieren.

Auf diese Weise kann der Arbeitgeber außerdem nachweisen, dass er die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, damit die Arbeitnehmer ihren Urlaub tatsächlich nehmen können.

Möglichkeit der Übertragung in bestimmten Situationen

Seit 2024 können Urlaubstage, die aufgrund bestimmter Aussetzungen des Arbeitsvertrags nicht genommen werden konnten, unter bestimmten, streng limitierten Voraussetzungen auf die beiden folgenden Jahre übertragen werden.

Dies betrifft insbesondere Krankheit oder Unfall, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall, Mutterschaftsurlaub, Geburtsurlaub sowie bestimmte Urlaubsformen im Zusammenhang mit der Adoption oder Aufnahme eines Kindes. Im Zweifel, ob ein rechtmäßiger Grund vorliegt, kontaktieren Sie vorsorglich Ihren Payrolldienstleister.

Das bloße Vorliegen eines dieser Gründe reicht jedoch nicht aus: Der betreffende Grund muss den Arbeitnehmer tatsächlich daran gehindert haben, seinen Urlaub zu nehmen.

Die auf diese Weise übertragenen Urlaubstage müssen gemäß den geltenden Bestimmungen bis zum 31. Dezember im Voraus vergütet werden. Bei Angestellten betrifft dies insbesondere das einfache Urlaubsgeld. Für Arbeiter gelten besondere Regelungen, da deren Urlaubsgeld über das Landesamt für Jahresurlaub (ONVA) ausgezahlt wird.

Gesetzliche Feiertage und Ausgleichsruhe

Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitmitarbeiter, die fünf oder mehr Tage pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf zehn gesetzliche Feiertage pro Jahr. Auch etwaige Ersatzfeiertage müssen innerhalb der vorgesehenen Frist genommen werden.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber überprüfen, welche Ausgleichsruhetage noch verfügbar sind, insbesondere solche, die im Rahmen der Arbeitszeitverkürzung oder des Abbaus von Überstunden gewährt wurden. Wenn der Referenzzeitraum am 31. Dezember endet, können nicht genommene Ausgleichstage Auswirkungen auf die Arbeitszeit und die Vergütung haben.

Und was ist mit über den gesetzlichen Anspruch hinausgehenden Urlaubstagen?

Hier ist eine Unterscheidung zwischen sektoriell vorgegebenen zusätzlichen Urlaubstagen, beispielsweise aufgrund der Betriebszugehörigkeit, und freiwillig gewährten, übergesetzlichen (auch vertraglich genannten) Urlaubstagen sinnvoll.

Erstere unterliegen den auf Branchenebene geltenden Regelungen. Ob und in welchem Umfang diese Tage übertragen werden können, hängt daher insbesondere vom geltenden Tarifvertrag (Kollektivarbeitsabkommen) ab.

Die vom Arbeitgeber freiwillig gewährten zusätzlichen Urlaubstage unterliegen den auf Unternehmensebene geltenden Regelungen. Diese sind in der Regel in der Arbeitsordnung, in einem betrieblichen Kollektivarbeitsabkommen oder im Arbeitsvertrag festgelegt.

Was ist vor Jahresende zu tun?

Arbeitgebern wird empfohlen, für jeden Arbeitnehmer Folgendes zu überprüfen:

Die betroffenen Arbeitnehmer sollten zeitnah und vorzugsweise schriftlich über ihren verbleibenden Urlaubssaldo sowie über die Notwendigkeit informiert werden, die betreffenden Tage innerhalb der vorgesehenen Fristen zu nehmen.

Fazit

Der Herbst ist der ideale Zeitpunkt, um die Urlaubssalden zu überprüfen und problematische Situationen im Zusammenhang mit nicht genommenen Urlaubstagen am Jahresende zu vermeiden. Eine gute Planung ermöglicht es dem Arbeitgeber, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und gleichzeitig die Kontinuität des Betriebs sicherzustellen.

Haben Sie Fragen zum Urlaub Ihrer Arbeitnehmer oder zu den geltenden Regelungen für die Übertragung von Urlaubstagen? Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner in unserem Team. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie dabei.

Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde

Michael Henz

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