Einen Studenten in Belgien einstellen: alle rechtlichen Pflichten

Die Beschäftigung eines Studenten kann für Unternehmen eine flexible und praktische Lösung sein. Damit alles rechtskonform abläuft, müssen jedoch einige wichtige Richtlinien eingehalten werden.
Was ist ein Studentenjob?
Ein Studentenjob ist eine vorübergehende Beschäftigung für eine Person, die noch studiert und keiner Vollzeitbeschäftigung nachgeht. Um als Student arbeiten zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Ein 15-jähriger Jugendlicher kann ebenfalls beschäftigt werden, wenn er die ersten beiden Jahre der Sekundarstufe abgeschlossen hat. Ab dem 4. Mai 2026 ist es jedoch allen Jugendlichen im Alter von 15 Jahren möglich einen Studentenvertrag abzuschließen, allerdings nur für die die Ausführung leichter Arbeiten.
Die wichtigsten rechtlichen Bedingungen
Bei der Beschäftigung eines Studenten müssen mehrere Regeln eingehalten werden.
1. Stundenkontingent Student@work
Studenten dürfen bis zu 650 Stunden pro Jahr zu einem System mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen arbeiten. Die verbleibenden Stunden können über die Online-Plattform Student@work oder der App Student at work (im App Store oder Play Store) überprüft werden.
Mehr zu arbeiten ist erlaubt, aber dann sind die Sozialbeiträge höher.
2. Schriftlicher Studentenvertrag
Vor Arbeitsbeginn muss ein schriftlicher Studentenarbeitsvertrag abgeschlossen werden. Der Vertrag muss enthalten:
- Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses.
- Aufgabenbeschreibung und Arbeitsbedingungen.
- Arbeitszeit und Vergütung.
3. Dimona-Meldung
Vor dem ersten Arbeitstag muss eine Dimona-Meldung ans Landesamt für Soziale Sicherheit erfolgen. Dabei gilt:
- Die Meldung ist verpflichtend.
- Sie muss vor Beginn der Beschäftigung eingereicht werden.
- Sie enthält die wesentlichen Angaben zum Studenten und zur Beschäftigungsdauer.
4. Lohn und Vergütung
Der Lohn hängt vom Sektor und von den geltenden Kollektivverträgen ab.
Achten Sie darauf, dass der gesetzliche Mindestlohn immer eingehalten werden muss.
5. Sozialversicherung und Steuern
Auch bei Studentenarbeit sind die sozialversicherungs- und steuerlichen Folgen zu beachten. Zu berücksichtigen sind:
- Günstige Sozialbeiträge: Der Arbeitgeber zahlt einen Solidaritätsbeitrag von 5,42 %, der Student lediglich 2,71 % des Bruttolohns.
- Einkommenssteuerpflicht: Studenten unterliegen grundsätzlich der Einkommenssteuer. Für das Steuerjahr 2026 gilt ein steuerfreier Grundbetrag von 550 Euro.
Für den Arbeitgeber bedeutet das konkret:
- Studentenstatus prüfen.
- Stundenkontingent kontrollieren.
- Schriftlichen Vertrag vorbereiten.
- Dimona rechtzeitig einreichen.
- Lohn und Beiträge korrekt anwenden.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Beschäftigung eines Studenten oder möchten Sie sicherstellen, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihren Formalitäten zu begleiten und Ihre Fragen zu beantworten.
Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde
Michael Henz