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Belgien – Wegfall der verlängerten Sommerfristen für belgische MwSt.-Erklärungen

9 juni 2026 | 1 inuut leestijd

Mit der Modernisierung der belgischen MwSt.-Verfahren wurden zum 1. Mai 2026 weitere Änderungen im Rahmen der sogenannten „TVA-Kette“ umgesetzt. Eine der für Unternehmen praktisch relevantesten Neuerungen betrifft die Fristen für die Einreichung von MwSt.-Erklärungen während der Sommermonate.

Keine verlängerten Abgabefristen mehr während der Sommerferien

In den vergangenen Jahren gewährte die belgische Mehrwertsteuerverwaltung während der Sommerferien eine Erleichterung bei der Einreichung von MwSt.-Erklärungen. Unternehmen konnten die betreffenden Erklärungen im Rahmen der Sommerregimes bis zum 10. des zweiten Monats nach dem jeweiligen Besteuerungszeitraum einreichen, ohne dass dies als verspätete Abgabe galt.

Diese Sonderregelung wurde jetzt abgeschafft. Seit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gelten die regulären Einreichungsfristen auch während der Sommermonate uneingeschränkt weiter.

Welche Fristen gelten künftig?

Für die betroffenen Perioden sind insbesondere folgende Fristen zu beachten:

Ein automatischer Aufschub aufgrund der Sommerferien ist nicht mehr vorgesehen.

Auswirkungen für Unternehmen

Da die bisherigen Fristverlängerungen entfallen, sollten Unternehmen ihre MwSt.-Pflichten bereits vor Beginn der Sommerferien planen. Erforderliche Unterlagen sollten rechtzeitig zusammengestellt und die Einreichung der Erklärungen frühzeitig mit dem Steuerberater oder Buchhalter abgestimmt werden.

Übergangsregelung im Jahr 2026

Die belgische MwSt.-Verwaltung hat angekündigt, im Rahmen einer Übergangsmaßnahme für das Jahr 2026 bei verspäteter Einreichung keine Geldbußen wegen verspäteter Abgabe zu verhängen, insofern die Erklärung innerhalb der bisherigen Sommerfrist eingereicht wird (d. h. bis zum 10. des zweiten Monats nach dem jeweiligen Besteuerungszeitraum).

Unternehmen sollten diese Übergangsregelung jedoch nicht als dauerhafte Erleichterung betrachten, sondern ihre Abläufe bereits jetzt an die neuen Fristen anpassen.

Wir weisen darauf hin, dass diese Toleranz ausschließlich die Einreichung der Erklärung betrifft. Die Zahlung der geschuldeten Mehrwertsteuer muss weiterhin fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Fälligkeit erfolgen.

 

Fazit

Die bisherige Praxis der verlängerten Sommerfristen für belgische MwSt.-Erklärungen gehört der Vergangenheit an. Unternehmen sollten ihre organisatorischen Abläufe rechtzeitig darauf ausrichten, damit die regulären Abgabefristen auch während der Ferienzeit eingehalten werden können.

Sie haben Fragen zu den belgischen MwSt.-Pflichten oder den Auswirkungen der Reform auf Ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie unser NEOVIAQ-Team – wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse Ihrer Verpflichtungen und der Umsetzung der neuen Anforderungen.

Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde

Nicole Piront

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