Luxemburg – Neue Pflicht zur elektronischen Rechnung ab 2028 geplant

Die Digitalisierung der Rechnungsprozesse schreitet in Europa weiter voran. Auch Luxemburg plant eine wesentliche Weiterentwicklung der elektronischen Rechnungsstellung: Der Regierungsrat hat am 17. Juli 2026 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die bestehende Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung auf nationale B2B-Transaktionen zwischen in Luxemburg ansässigen Unternehmen ausweiten soll.
Die geplante Regelung muss noch von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden, bevor sie endgültig in Kraft treten kann.
Von B2G zu B2B: Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung
Bislang betrifft die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg insbesondere den Bereich B2G (Business-to-Government), also Rechnungen an öffentliche Auftraggeber.
Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll diese Verpflichtung künftig auf Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen innerhalb Luxemburgs (B2B) erweitert werden. Damit folgt Luxemburg dem europäischen Trend zur stärkeren Digitalisierung und Standardisierung von Rechnungsprozessen.
Die Reform steht auch im Kontext der europäischen Initiative VAT in the Digital Age (ViDA), mit der die Europäische Union unter anderem die Digitalisierung der Mehrwertsteuerprozesse und die zunehmende Nutzung elektronischer Rechnungen vorantreibt.
Mehr als eine gesetzliche Verpflichtung: eine Chance zur Prozessoptimierung
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung bedeutet für Unternehmen nicht nur eine zusätzliche regulatorische Anforderung. Sie bietet gleichzeitig die Möglichkeit, bestehende Prozesse zu modernisieren und effizienter zu gestalten.
Unternehmen können insbesondere profitieren durch:
- schnellere und effizientere Rechnungsverarbeitung durch die direkte digitale Übermittlung und Weiterverarbeitung der Rechnungsdaten;
- weniger manuelle Arbeit und geringere Fehleranfälligkeit durch automatisierte Prozesse;
- eine bessere Integration zwischen Rechnungswesen, ERP-Systemen und internen Geschäftsprozessen;
- eine bessere Vorbereitung auf zukünftige europäische Entwicklungen im Bereich Digitalisierung und Mehrwertsteuer.
Die Umstellung erfordert jedoch eine sorgfältige Analyse der bestehenden Prozesse. Insbesondere sollten Unternehmen ihre Rechnungsabläufe, ERP-Systeme sowie die in den Systemen hinterlegten Mehrwertsteuerinformationen überprüfen.
Vorbereitung ist entscheidend
Auch wenn die konkrete Umsetzung noch vom endgültigen Gesetzestext abhängt, empfiehlt es sich für Unternehmen, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen.
Die elektronische Rechnung betrifft nicht nur die Erstellung eines neuen Rechnungsformats. Sie hat Auswirkungen auf die gesamte Prozesskette – von der Datenerfassung über die Systemkonfiguration bis hin zur korrekten Abbildung der Mehrwertsteuerinformationen.
Eine frühzeitige Prüfung der bestehenden Systeme und Abläufe kann helfen, spätere Anpassungen effizienter umzusetzen und mögliche Risiken zu vermeiden.
Fazit
Mit der geplanten Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung macht Luxemburg einen weiteren Schritt in Richtung digitaler und automatisierter Geschäftsprozesse. Unternehmen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen und die notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig einleiten.
Für weitere Fragen oder Unterstützung bei der Analyse Ihrer Prozesse steht Ihnen unser Expertenteam oder das NEOVIAQ-Team gerne zur Verfügung.
Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde
Nicole Piront