Übertragung eines Familienunternehmens: Warum ist eine frühzeitige Planung unerlässlich?

Die Wallonische Region bietet heute einen besonders günstigen steuerlichen Rahmen für die Übertragung von Familienunternehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Übertragung vollständig von der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer befreit sein.
Von einem Steuersatz von 0 % zu profitieren, bedeutet jedoch nicht, dass die Übertragung erst im letzten Moment geplant werden kann.
Eine frühzeitige Planung ist unerlässlich, um sowohl zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Begünstigungsregelung erfüllt sind, als auch sicherzustellen, dass diese Voraussetzungen langfristig eingehalten werden.
Der Steuersatz von 0 % gilt nicht automatisch
Unabhängig davon, ob die Übertragung im Wege einer Schenkung oder einer Erbschaft erfolgt, unterliegt die Übertragung eines Familienunternehmens verschiedenen Voraussetzungen. Einige müssen zum Zeitpunkt der Übertragung erfüllt sein, während andere auch während der darauffolgenden fünf Jahre eingehalten werden müssen.
Die Einhaltung dieser Voraussetzungen wird von der Wallonischen Region überprüft. Bei einer Nichteinhaltung kann die Anwendung der Begünstigungsregelung nachträglich in Frage gestellt werden.
Die Übertragung sollte daher nicht nur unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Todes bestehenden Situation geplant werden, sondern auch im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens.
Besondere Aufmerksamkeit bei einer Holdinggesellschaft
Auch die Beteiligungs- und Konzernstruktur des Unternehmens stellt einen wichtigen Prüfpunkt dar.
Die Begünstigungsregelungen sehen vor, dass bestimmte Voraussetzungen auf konsolidierter Basis beurteilt werden, wobei sowohl die betreffende Gesellschaft als auch gegebenenfalls ihre Tochtergesellschaften berücksichtigt werden.
Besonders komplex kann die Situation jedoch sein, wenn das Unternehmen über eine passive Holdinggesellschaft gehalten wird, d. h. über eine Gesellschaft, deren Tätigkeit im Wesentlichen darin besteht, Beteiligungen an anderen Gesellschaften zu halten.
Die Verwaltungspraxis der Wallonischen Region scheint gegenüber solchen Strukturen einen eher restriktiven Ansatz zu verfolgen. Insbesondere wird offenbar vorausgesetzt, dass die Holdinggesellschaft selbst eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die sich insbesondere durch einen eigenen Umsatz sowie durch eigene, angestellte oder selbständige Mitarbeiter manifestiert.
Eine frühzeitige und detaillierte Analyse der Konzernstruktur ist daher besonders wichtig, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Begünstigungsregelung tatsächlich erfüllt sind.
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist mehr als eine steuerliche Frage
Die Vorteile der wallonischen Regelung sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Übertragung eines Unternehmens in erster Linie ein umfassendes und langfristiges Projekt darstellt. Die steuerliche Behandlung ist dabei nur einer von mehreren Aspekten, die berücksichtigt werden müssen.
Ebenso gilt es, die Beteiligungsstruktur, die künftige Unternehmensführung, die Verteilung des Familienvermögens unter den einzelnen Familienmitgliedern, die Finanzierung der Übertragung und vor allem die Erwartungen und Beziehungen zwischen den verschiedenen Generationen zu berücksichtigen.
In bestimmten Fällen stellt eine steuerfreie Übertragung zu 0 % möglicherweise sogar nicht die Lösung dar, die den Zielen des Unternehmers und seiner Familie am besten entspricht.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Nachfolgeplanung frühzeitig in Angriff zu nehmen – idealerweise mehrere Jahre vor der geplanten Übertragung.
Frühzeitig planen, um die Übertragung abzusichern
Dieser Übertragungsprozess erfordert, sich die Zeit zu nehmen, die Angelegenheit im Familienkreis zu besprechen, die Erwartungen, Wünsche und Pläne jedes Einzelnen zu verstehen, mögliche Hindernisse zu identifizieren und die Übergabe in einem Klima des Vertrauens zu organisieren.
Eine frühzeitige Planung ermöglicht insbesondere:
- zu überprüfen, ob das Unternehmen die Voraussetzungen für die Gewährung der steuerlichen Begünstigung erfüllt, und sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für deren Aufrechterhaltung in den folgenden fünf Jahren eingehalten werden können;
- die Gesellschafterstruktur und die Unternehmensführung zu organisieren sowie die Voraussetzungen für die Übertragung auf die „Next Generation“ vorzubereiten;
- mögliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Struktur der Unternehmensgruppe zu identifizieren und die Auswirkungen auf das gesamte Familienvermögen zu bewerten.
Die Erstellung einer ganzheitlichen Vermögensanalyse stellt dabei häufig einen ersten sinnvollen Schritt dar. Sie ermöglicht es, das gesamte Vermögen und die Ziele des Unternehmers zu berücksichtigen, bevor die am besten geeignete Nachfolgestrategie festgelegt wird.
Die Teams Estate Planning und Advisory von NEOVIAQ begleiten Unternehmer bei dieser Überlegung und bei der Umsetzung ihres Nachfolgeprojekts – in Zusammenarbeit mit ihren weiteren Beratern.
Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde
Jean Poysat