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Luxemburg – Entsendung von Arbeitnehmern nach Luxemburg: wichtige Pflichten

7 september 2026 | 3 inuut leestijd

Wenn ein Unternehmen Arbeitnehmer vorübergehend nach Luxemburg entsendet, um dort im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung tätig zu werden, sind verschiedene Verpflichtungen zu beachten.

Meldung über die Plattform e-Détachement

Die Entsendung muss spätestens zu Beginn der Arbeiten über die elektronische Plattform e-Détachement der Inspection du travail et des mines (ITM) gemeldet werden.

e-Détachement – ITM

Die Meldung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

Änderungen der gemeldeten Informationen, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsortes, der Referenzperson oder der Unterbringung der Arbeitnehmer, müssen unverzüglich gemeldet werden.

Sozialversicherung und erforderliche Unterlagen

Für jeden entsandten Arbeitnehmer muss ein Badge social beantragt oder entsprechend den geltenden Vorschriften zur Verfügung gehalten werden.

Während der gesamten Dauer der Entsendung müssen die erforderlichen Unterlagen in Luxemburg aufbewahrt und auf Anfrage der ITM oder anderer zuständiger Behörden vorgelegt werden können. Die Unterlagen in französischer oder deutscher Sprache verfügbar sein.

Hierzu gehören insbesondere:

Einhaltung der luxemburgischen arbeitsrechtlichen Vorschriften

Während der gesamten Dauer der Entsendung sind die zwingenden Bestimmungen des luxemburgischen Arbeitsrechts einzuhalten, die für entsandte Arbeitnehmer gelten.

Dies betrifft insbesondere:

Entsendung durch Subunternehmer

Auch wenn ein direkter Subunternehmer eigene Arbeitnehmer nach Luxemburg entsendet, ist dieser selbst verpflichtet, die für die Entsendung geltenden Vorschriften einzuhalten.

Der Hauptunternehmer muss spätestens zu Beginn der Entsendung überprüfen, ob der Subunternehmer die erforderliche Meldung bei der ITM vorgenommen und eine Referenzperson benannt hat.

Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Arbeiten eine Kopie der Entsendemeldung sowie die Kontaktdaten der Referenzperson einzuholen.

Darüber hinaus sollte der Subunternehmervertrag eine Klausel enthalten, die den Subunternehmer zur Einhaltung der luxemburgischen Vorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherung und gegebenenfalls Aufenthaltsrecht verpflichtet. Ebenso sollte die Übergabe der entsprechenden Nachweise vorgesehen werden.

Pflichten bei festgestellten Verstößen eines Subunternehmers

Informiert die ITM den Hauptunternehmer schriftlich über Verstöße eines direkten Subunternehmers, unterliegt der Hauptunternehmer den im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Verpflichtungen zur Aufforderung und Information.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann insbesondere zur Anwendung der gesetzlichen Regelung über die gesamtschuldnerische Haftung sowie zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen führen.

Fazit

Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Luxemburg sind insbesondere die Meldepflichten gegenüber der ITM, die erforderlichen Unterlagen sowie die zwingenden luxemburgischen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Auch beim Einsatz von Subunternehmern bestehen für den Hauptunternehmer eigene Prüf- und gegebenenfalls weitere Pflichten.

Sie haben Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmern nach Luxemburg? Kontaktieren Sie gerne unsere Experten von NEOVIAQ. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung der geltenden Verpflichtungen und bei Fragen rund um die erforderlichen Formalitäten.

Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde

Christoph Fank

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