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Weiterarbeiten nach Renteneintritt in Luxemburg

3. März 2026 | 1 Minute Lesezeit

Viele Rentner möchten auch nach dem Eintritt in die Altersrente beruflich aktiv bleiben. Das luxemburgische Sozialversicherungsrecht enthält hierzu eine Besonderheit:

Bezieht eine Person eine reguläre Altersrente (ab Vollendung des 65. Lebensjahres) und nimmt danach in Luxemburg eine Tätigkeit als Arbeitnehmer auf oder setzt diese fort, werden auf das Arbeitseinkommen weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung erhoben. Diese Beiträge führen jedoch grundsätzlich nicht mehr zu einer Erhöhung der laufenden Rente.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der auf die versicherte Person entfallende Anteil dieser Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet werden.

Was ist dabei zu beachten?

Auch wenn Rentenversicherungsbeiträge unter Umständen erstattet werden, unterliegt das Arbeitseinkommen weiterhin den übrigen Sozialabgaben (insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung) sowie der Besteuerung.

Gerne prüfen wir mit Ihnen Ihren konkreten Fall (Rentenstatus, Art der Tätigkeit, betroffene Jahre, etc.) und begleiten Sie bei der korrekten Antragstellung und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung.

Ihr NEOVIAQ-Experte an Ihrer Seite

Christoph Fank

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