Belgien – Steuerreform des Quellensteuersatzes im Rahmen von VVPR-bis: Verlängerung des 15 %-Satzes bis zum 30. April 2026

1. Das VVPR-bis-Regime: Grundsatz und Voraussetzungen
Das VVPR-bis-Regime stellt einen spezifischen steuerlichen Mechanismus des belgischen Rechts dar, der darauf abzielt, die Kapitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu fördern, indem auf bestimmte Dividenden ein ermäßigter Quellensteuersatz gewährt wird. Während der grundsätzlich auf Dividenden anwendbare Steuersatz 30 % beträgt, ermöglichte dieses Regime – unter strengen Voraussetzungen – eine reduzierte Besteuerung von 20 % oder 15 %.
Die Anwendung dieses Regimes beschränkt sich ausschließlich auf Dividenden, die mit neuen Aktien verbunden sind, welche im Rahmen von Bareinlagen ab dem 1. Juli 2013 ausgegeben wurden. Diese Aktien müssen als Namensaktien ausgestaltet, vollständig eingezahlt und von einer Gesellschaft ausgegeben worden sein, die der Definition eines KMU im Sinne des Gesetzbuchs der Gesellschaften und Vereinigungen entspricht.
Ein zentrales Element der Regelung ist die zeitliche Voraussetzung: Die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes erfolgt nicht unmittelbar. Dividenden, die ab dem zweiten Geschäftsjahr nach dem Jahr der Einlage ausgeschüttet werden (d. h. drei Jahre nach dem Einlagedatum), können dem Satz von 20 % unterliegen, während Dividenden, die ab dem dritten Geschäftsjahr nach der Einlage (d. h. vier Jahre nach dem Einlagedatum) ausgeschüttet werden, vom Satz von 15 % profitieren können. Darüber hinaus müssen die Aktien ununterbrochen vom ursprünglichen Zeichner gehalten werden.
Infolge der Verabschiedung des Programmgesetzes vom 18. Juli 2025 gelten diese Fristen und Steuersätze nur für Einlagen, die vor dem 1. Januar 2026 geleistet wurden. Für Einlagen ab dem 1. Januar 2026 wird der Satz von 20 % auf 30 % angehoben.
2. Entwicklung des Steuersatzes und Inkrafttreten
Das Programmgesetz vom 23. Februar 2026 entwickelt diesen steuerlichen Rahmen weiter, indem der Quellensteuersatz von 15 % auf 18 % angehoben wird. Diese gesetzliche Anpassung verändert die Modalitäten der Gewinnausschüttung für KMU und Selbständige, die dieses Regime in Anspruch nehmen, und reduziert den bisherigen steuerlichen Vorteil um drei Prozentpunkte.
Der zentrale Aspekt dieser Reform liegt im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, der unmittelbar an die Veröffentlichung des Gesetzes im Belgischen Staatsblatt geknüpft ist. Der neue Steuersatz von 18 % wird am ersten Tag des auf diese Veröffentlichung folgenden Monats wirksam.
Solange diese Veröffentlichung nicht erfolgt ist, bleibt der Steuersatz von 15 % rechtlich anwendbar – vorausgesetzt, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Erfolgt die Veröffentlichung beispielsweise im Laufe des Monats April 2026, tritt der neue Satz von 18 % ab dem 1. Mai in Kraft.
Es ist daher entscheidend zu beachten, dass der anwendbare Steuersatz zum Zeitpunkt der Zuteilung oder Auszahlung der Dividende bestimmt wird. Ein bloßer Beschluss der Hauptversammlung reicht nicht aus, wenn die tatsächliche Auszahlung erst im Monat nach der Veröffentlichung erfolgt.
3. Schlussfolgerung und Gestaltungsmöglichkeiten
Die Überarbeitung des VVPR-bis-Regimes definiert die steuerlichen Rahmenbedingungen für Dividendenausschüttungen in Belgien neu. Für Unternehmensleiter besteht jedoch weiterhin eine Übergangsphase, die es ermöglicht, unter Anwendung des derzeit geltenden Steuersatzes unternehmerische Entscheidungen zu treffen.
Da diese Möglichkeit durch die bevorstehende Veröffentlichung des Gesetzes zeitlich begrenzt ist, ist eine zeitnahe Analyse der individuellen Situation unerlässlich.
NEOVIAQ steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie zu beraten und die Durchführbarkeit einer vorgezogenen Ausschüttung unter Berücksichtigung der finanziellen Situation und der langfristigen Strategie Ihres Unternehmens zu prüfen.
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Stephan Kerff