Job Plus: die neue wallonische Maßnahme zur Beschäftigungsförderung

Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt Job Plus die Regelungen Impulsion, SINE, SESAM und Tremplin 24 mois+. Ziel ist es, Einstellungen zu erleichtern und vorrangig Personen zu unterstützen, die auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelt werden können.
Betroffene Arbeitgeber
Betroffen sind Unternehmen, deren Niederlassungseinheit auf dem französischsprachigen Gebiet der Wallonie liegt, sowie VoGs, ÖSHZ, Gemeinden und Provinzen. Föderale, regionale oder gemeinschaftliche öffentliche Verwaltungen sowie das Unterrichtswesen (für das Lehr- und akademische Personal) sind ausgeschlossen.
Betroffene Arbeitnehmer
Vier Bedingungen werden am Tag vor der Einstellung geprüft und müssen gleichzeitig erfüllt sein: Eintragung beim Forem, Hauptwohnsitz im französischen Sprachgebiet, Nichterreichen des gesetzlichen Rentenalters und eine laufende Einschreibung als Arbeitssuchender (d.h. weder eine Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis noch als Beamter noch hauptberuflich selbstständig). Der Zeitraum der Einschreibung als Arbeitssuchender muss mindestens 4, 12 oder 24 Monate betragen. In Kombination mit Alter und Diplom (CESS: Oberstufe des Sekundarunterrichts; CESI: Unterstufe des Sekundarunterrichts) bestimmt er die Dauer der Beihilfe.
- 4 Monate Einschreibung: unter 25 Jahren oder 57 Jahre und älter, mit einem Diplom höchstens auf CESS-Niveau, bedeuten 12 Monate Beihilfe (24 Monate, wenn das Diplom höchstens CESI-Niveau hat).
- 12 Monate Einschreibung: 12 Monate Beihilfe für unter 57-Jährige (alle Diplome), verlängert auf 24 Monate für 57-Jährige und Ältere (alle Diplome) oder für unter 57-Jährige mit höchstens einem CESI.
- 24 Monate Einschreibung: 24 Monate Beihilfe für unter 57-Jährige (alle Diplome), verlängert auf 36 Monate für 57-Jährige und Ältere (alle Diplome) oder für unter 57-Jährige mit höchstens einem CESI.
Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit (vom Forem anerkannt): 36 Monate, unabhängig von der Dauer der Einschreibung, vom Alter oder vom Diplom.
Endet der Vertrag vor Ablauf, verfällt die Beihilfe für den Arbeitgeber. Die verbleibende Dauer der Beihilfe folgt dem Arbeitnehmer jedoch zu einem neuen Arbeitgeber. Die auf 4 Monaten Einschreibung beruhende Beihilfe kann pro Person nur einmal gewährt werden.
Betrag
1.000 € pro Monat für eine Vollzeitstelle, mit einem Zuschlag von 200 € für Unternehmen mit weniger als 20 VZÄ. Der Gesamtbetrag kann somit zwischen 12.000 € und 43.200 € liegen. Das Forem zahlt die Beihilfe vierteljährlich aus, anteilig zu den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten.
Einstellungsbedingungen
Der Vertrag muss mindestens drei Monate dauern und mindestens einer Halbzeitstelle entsprechen (befristet, unbefristet oder Zeitarbeit). Studentenverträge sind ausgeschlossen.
Vorgehensweise
Die Förderfähigkeit wird über den Rechner im Unternehmenskonto auf der Website des Forem geprüft. Dort stellt der Arbeitgeber auch den Antrag.
Übergangsregelung
Beihilfen wie SESAM usw., die spätestens am 30. Juni 2026 beantragt wurden, werden weiterhin gewährt und dies bis zum 31. Dezember 2029 höchstens.

Quelle: Le Forem (https://www.leforem.be/entreprises/aides-emploi-incitant-job-plus.html)
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Stephan Kerff