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Belgien – Steuerliche Neuerungen 2026

12. Januar 2026 | 2 Minute Lesezeit

Das Jahr 2026 markiert einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung des belgischen Steuersystems – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Obwohl viele Maßnahmen politisch beschlossen sind, ist ihre rechtliche Umsetzung noch nicht vollständig finalisiert.

 

1) Unternehmensbesteuerung

Vergütung von Geschäftsführern und ermäßigter Körperschaftsteuersatz

Der Zugang zum ermäßigten Körperschaftsteuersatz (20 % statt 25 %) unterliegt verschärften Bedingungen:

Diese Anpassungen unterstreichen die Bedeutung einer konsistenten, ganzheitlichen Vergütungspolitik.

 

VVPR-bis-Dividenden

Kleine Gesellschaften konnten bisher unter bestimmten Bedingungen Dividenden mit einem Quellensteuersatz von 15 % ausschütten. Dieser Satz soll auf 18 % steigen.

Die genauen Details zum Anwendungszeitpunkt stehen noch aus.

 

Liquidationsreserven

Kleine Gesellschaften konnten zudem Liquidationsreserven bilden, indem sie eine Abgabe von 10 % entrichteten, und diese fünf Jahre später mit einem Quellensteuersatz von 5 % ausschütten, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen.

Für ab dem 31. Dezember 2025 gebildete Reserven soll der Quellensteuersatz auf 9,8 % steigen. Der effektive Gesamtsatz würde damit rund 18 % betragen, was einer Angleichung an den VVPR-bis-Satz entspricht.

Es ist zu beachten, dass nicht das Ausschüttungsdatum, sondern das Datum der Bildung der Reserve über den anzuwendenden Satz entscheidet. Für vor der Reform gebildete Reserven bleibt der bisherige Quellensteuersatz (5 % bzw. 6,5 %) anwendbar.

 

Investitionen und Digitalisierung

Die Reform der Investitionsabzüge ist ein positives Signal:

 

2) Fahrzeugbesteuerung

Die Besteuerung von Firmenfahrzeugen wird weiter verschärft und komplexer.

Die steuerliche Abziehbarkeit von Firmenfahrzeugen variiert stark nach Antriebsart und Anschaffungsjahr. Die folgende Tabelle fasst die anwendbaren Sätze für verschiedene Fahrzeugtypen nach Bestelljahr zusammen:

 

Die geldwerten Vorteile unterscheiden sich ebenfalls nach Fahrzeugtyp: Sie bleiben sehr gering für 100 % elektrische Fahrzeuge, etwas höher für Plug-in-Hybride und steigen bei thermischen Fahrzeugen weiter an.

Hinzu kommen regionale Unterschiede bei den Straßenverkehrssteuern.

Entscheidungen zur Fahrzeugflotte haben damit langfristige steuerliche Konsequenzen und sollten in eine ganzheitliche Strategie eingebunden werden.

 

3) Besteuerung von Kapitalgewinnen

Die angekündigte Einführung einer Besteuerung privater Kapitalgewinne ab dem 1. Januar 2026 stellt einen strukturellen Bruch mit dem bisherigen Regime dar.

Auch wenn der endgültige Gesetzestext noch nicht veröffentlicht ist, sind die politischen Grundsätze festgelegt:

 

4) Elektronische Rechnungsstellung

Seit dem 1. Januar 2026 ist die elektronische B2B-Rechnungstellung über Peppol für alle Mehrwertsteuerpflichtigen verpflichtend.

Mehr erfahren : Belgien – Obligatorische elektronische Rechnungsstellung: wann, für wen und wie? – Neoviaq

 

5) Personal

Auch im Personalbereich gibt es einige Änderungen. Die wichtigsten Punkte:

 

6) Private Besteuerung

Im Bereich der privaten Einkünfte ist der Trend eindeutig: Historische steuerliche Vorteile werden reduziert oder abgeschafft.

Die Änderungen beinhalten unter anderem :

Diese Maßnahmen wirken bereits auf die Einkünfte 2025.

 

Fazit: besser antizipieren als reagieren

Eine strukturierte Analyse, eine sinnvolle Priorisierung und eine sorgfältige Umsetzung sind entscheidend – wir begleiten Sie Schritt für Schritt, um diese Maßnahmen effektiv umzusetzen.

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Simon Boskin

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