Belgien – Steuerliche Neuerungen 2026

Das Jahr 2026 markiert einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung des belgischen Steuersystems – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Obwohl viele Maßnahmen politisch beschlossen sind, ist ihre rechtliche Umsetzung noch nicht vollständig finalisiert.
1) Unternehmensbesteuerung
Vergütung von Geschäftsführern und ermäßigter Körperschaftsteuersatz
Der Zugang zum ermäßigten Körperschaftsteuersatz (20 % statt 25 %) unterliegt verschärften Bedingungen:
- Anhebung der Mindestvergütung auf 50.000 EUR,
- Begrenzung der pauschalen Sachbezüge (ATN) auf 20 % der Bruttovergütung.
Diese Anpassungen unterstreichen die Bedeutung einer konsistenten, ganzheitlichen Vergütungspolitik.
VVPR-bis-Dividenden
Kleine Gesellschaften konnten bisher unter bestimmten Bedingungen Dividenden mit einem Quellensteuersatz von 15 % ausschütten. Dieser Satz soll auf 18 % steigen.
Die genauen Details zum Anwendungszeitpunkt stehen noch aus.
Liquidationsreserven
Kleine Gesellschaften konnten zudem Liquidationsreserven bilden, indem sie eine Abgabe von 10 % entrichteten, und diese fünf Jahre später mit einem Quellensteuersatz von 5 % ausschütten, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen.
Für ab dem 31. Dezember 2025 gebildete Reserven soll der Quellensteuersatz auf 9,8 % steigen. Der effektive Gesamtsatz würde damit rund 18 % betragen, was einer Angleichung an den VVPR-bis-Satz entspricht.
Es ist zu beachten, dass nicht das Ausschüttungsdatum, sondern das Datum der Bildung der Reserve über den anzuwendenden Satz entscheidet. Für vor der Reform gebildete Reserven bleibt der bisherige Quellensteuersatz (5 % bzw. 6,5 %) anwendbar.
Investitionen und Digitalisierung
Die Reform der Investitionsabzüge ist ein positives Signal:
- gezielte Förderung nachhaltiger und technologischer Investitionen,
- mögliche Kombination mit regionalen Förderungen,
- unbegrenzter zeitlicher Übertrag.
2) Fahrzeugbesteuerung
Die Besteuerung von Firmenfahrzeugen wird weiter verschärft und komplexer.
Die steuerliche Abziehbarkeit von Firmenfahrzeugen variiert stark nach Antriebsart und Anschaffungsjahr. Die folgende Tabelle fasst die anwendbaren Sätze für verschiedene Fahrzeugtypen nach Bestelljahr zusammen:

Die geldwerten Vorteile unterscheiden sich ebenfalls nach Fahrzeugtyp: Sie bleiben sehr gering für 100 % elektrische Fahrzeuge, etwas höher für Plug-in-Hybride und steigen bei thermischen Fahrzeugen weiter an.
Hinzu kommen regionale Unterschiede bei den Straßenverkehrssteuern.
Entscheidungen zur Fahrzeugflotte haben damit langfristige steuerliche Konsequenzen und sollten in eine ganzheitliche Strategie eingebunden werden.
3) Besteuerung von Kapitalgewinnen
Die angekündigte Einführung einer Besteuerung privater Kapitalgewinne ab dem 1. Januar 2026 stellt einen strukturellen Bruch mit dem bisherigen Regime dar.
Auch wenn der endgültige Gesetzestext noch nicht veröffentlicht ist, sind die politischen Grundsätze festgelegt:
- Ende der generellen Steuerbefreiung für Kapitalgewinne aus der normalen Verwaltung des Privatvermögens,
- einheitlicher Steuersatz von 10 %,
- jährlicher Freibetrag von 10.000 EUR,
- spezifische Regelungen für substanzielle Beteiligungen (>20 %) und bestimmte interne Transaktionen.
4) Elektronische Rechnungsstellung
Seit dem 1. Januar 2026 ist die elektronische B2B-Rechnungstellung über Peppol für alle Mehrwertsteuerpflichtigen verpflichtend.
Mehr erfahren : Belgien – Obligatorische elektronische Rechnungsstellung: wann, für wen und wie? – Neoviaq
5) Personal
Auch im Personalbereich gibt es einige Änderungen. Die wichtigsten Punkte:
- Mahlzeitschecks (Chèques repas): Der Arbeitgeber kann den Wert auf 10 € pro Tag erhöhen. Die Gutscheine bleiben für den Empfänger steuerfrei, und für das Unternehmen steigt die Abziehbarkeit von 2 € auf 4 €, wenn der Wert auf 10 € erhöht wird. Mehr dazu: Belgien – Essensgutscheine und Gehälter: konkrete Verbesserungen für die Kaufkraft – Neoviaq
- Bonus nach Kollektivvertrag CCT 90: Die neuen Höchstgrenzen für 2026 betragen 4.255 € für die Sozialgrenze und 3.701 € für die steuerliche Grenze.
- Überstunden: Das bisher vorübergehende System wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft umgesetzt und umfasst 180 Überstunden, die soziale und steuerliche Vorteile genießen. Diese Maßnahme ist gesetzlich noch nicht finalisiert.
6) Private Besteuerung
Im Bereich der privaten Einkünfte ist der Trend eindeutig: Historische steuerliche Vorteile werden reduziert oder abgeschafft.
Die Änderungen beinhalten unter anderem :
- Wegfall der Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen für Immobilien, die nicht der eigenen Wohnnutzung dienen,
- Reduzierung der Steuerbegünstigung für Spenden,
- schrittweise Reduzierung des Abzugs von Unterhaltszahlungen,
- Wegfall der Steuerbegünstigung für Rechtsschutzversicherungen.
Diese Maßnahmen wirken bereits auf die Einkünfte 2025.
Fazit: besser antizipieren als reagieren
Eine strukturierte Analyse, eine sinnvolle Priorisierung und eine sorgfältige Umsetzung sind entscheidend – wir begleiten Sie Schritt für Schritt, um diese Maßnahmen effektiv umzusetzen.
Ihr NEOVIAQ-Experte an Ihrer Seite
Simon Boskin