Das RBE in Luxemburg – Bedeutung, Zweck und gesetzliche Pflichten

Das sogenannte RBE („Registre des bénéficiaires effectifs“) ist das luxemburgische Register der wirtschaftlich Berechtigten. Es wird häufig auch als UBO-Register („Ultimate Beneficial Owner“) oder Transparenzregister bezeichnet. Ziel dieses Registers ist es, transparent offenzulegen, welche natürlichen Personen letztlich Eigentümer oder Kontrolleure eines Unternehmens oder einer juristischen Struktur sind.
Das Register wurde durch das luxemburgische Gesetz vom 13. Januar 2019 eingeführt und wird von den Luxembourg Business Registers (LBR) verwaltet. Es basiert auf europäischen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Welchen Zweck hat das RBE?
Das RBE verfolgt mehrere wichtige Ziele:
1. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Das Register hat das Ziel, die Transparenz rund um Gesellschaften, Holdings und andere Investmentstrukturen zu stärken. Es ermöglicht den Behörden, die natürlichen Personen zu identifizieren, die diese Strukturen tatsächlich kontrollieren. Diese Verpflichtung soll insbesondere verhindern, dass Gesellschaften oder rechtliche Konstruktionen zur Verschleierung illegaler Aktivitäten wie Geldwäsche oder Betrug genutzt werden.
2. Erhöhung der Transparenz im Wirtschaftsleben
Das Register stärkt das Vertrauen zwischen Geschäftspartnern, Banken, Investoren und Behörden. Unternehmen müssen offenlegen, wer letztlich Kontrolle ausübt, wodurch wirtschaftliche Beziehungen nachvollziehbarer werden.
3. Unterstützung von Compliance- und KYC-Prozessen
Banken, Notare, Wirtschaftsprüfer und andere regulierte Berufsgruppen nutzen die im RBE enthaltenen Informationen im Rahmen ihrer Verfahren zur Identifizierung und Überprüfung von Kunden (auch „Know Your Customer“ oder KYC genannt). Dadurch können Risiken besser bewertet und gesetzliche Sorgfaltspflichten erfüllt werden.
Wer muss sich im RBE registrieren?
Grundsätzlich müssen fast alle in Luxemburg im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragenen juristischen Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten im RBE melden. Dazu gehören unter anderem: Handelsgesellschaften, Holdings, Investmentfonds, Vereine, Stiftungen, bestimmte Partnerschaften und Spezialgesellschaften.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind hingegen Einzelunternehmer, Gelegenheitsgesellschaften sowie stille Handelsgesellschaften.
Was ist ein wirtschaftlich Berechtigter?
Als wirtschaftlich Berechtigter gilt grundsätzlich jede natürliche Person, die ein Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert oder von dessen Aktivitäten profitiert.
Dazu zählen insbesondere Personen, die mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile oder Stimmrechte halten, die auf andere Weise Kontrolle über die Gesellschaft ausüben oder die wirtschaftlich von der Struktur profitieren.
Kann keine natürliche Person eindeutig identifiziert werden, müssen in der Regel die Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft als wirtschaftlich Berechtigte angegeben werden.
Welche Informationen werden gespeichert?
Im Register werden unter anderem folgende Angaben erfasst:
- Vor- und Nachname,
- Geburtsdatum und Geburtsort,
- Staatsangehörigkeit,
- Wohnadresse,
- Art und Umfang der Beteiligung oder Kontrolle.
Wann müssen Informationen im RBE gemeldet oder aktualisiert werden?
Bei der Gründung einer Gesellschaft müssen die wirtschaftlich Berechtigten innerhalb eines Monats im RBE gemeldet werden. Danach müssen sämtliche Änderungen der Informationen innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Änderung aktualisiert werden.
Öffentlicher Zugang zum RBE
Ursprünglich war das luxemburgische RBE öffentlich zugänglich. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde der Zugang jedoch deutlich eingeschränkt, um die persönlichen Daten besser zu schützen.
Heute haben vor allem Behörden sowie bestimmte Berufsgruppen mit berechtigtem Interesse Zugriff auf die Daten.
Fazit
Das RBE stellt ein zentrales Instrument zur Stärkung der Transparenz im luxemburgischen Wirtschafts- und Finanzsektor dar. Es ermöglicht die Identifizierung der tatsächlichen Eigentümer bzw. der Personen, die eine effektive Kontrolle über Unternehmen ausüben. Das Register trägt somit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Betrug bei und stärkt gleichzeitig das Vertrauen in Geschäftsbeziehungen. Darüber hinaus unterstützt es Unternehmen, Behörden und Berufsgruppen mit Sorgfaltspflichten dabei, die gesetzlichen Compliance-Anforderungen einzuhalten.
Die betroffenen Unternehmen müssen darauf achten, jede Änderung bezüglich ihrer wirtschaftlich Berechtigten zeitnah zu melden. Bei fehlender Registrierung, unvollständigen Angaben oder verspäteten Aktualisierungen können erhebliche Geldstrafen verhängt werden.
Es ist daher wichtig, auch den Steuerberater über jede Änderung hinsichtlich der wirtschaftlich Berechtigten oder ihrer persönlichen Daten zu informieren, da dieser in der Regel die Verwaltung und Aktualisierung des RBE übernimmt.
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Christoph Fank