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Reform der Berufsausbildung in Luxemburg: Starke Maßnahmen zur Aufwertung der beruflichen Ausbildung

19. Mai 2026 | 3 Minute Lesezeit

Luxemburg verfolgt weiterhin das Ziel, die Attraktivität der beruflichen Ausbildung zu stärken und dabei die duale Ausbildung zu fördern und das Engagement der Ausbildungsbetriebe sowie der Mitarbeiter, die Auszubildende betreuen, stärker anzuerkennen.

Das Reformprojekt basiert auf zwei zentralen Maßnahmen:

Das Gesetzes soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

1. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen

Die Mindestvergütungen für Auszubildende werden künftig auf Grundlage eines Prozentsatzes des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer (SSM) berechnet.

CCP und grenzüberschreitende Ausbildung

Für Ausbildungen mit einer regulären Dauer von zwei oder drei Jahren gelten künftig folgende Mindestvergütungen:

DAP und DT: Anpassung nach erfolgreichem Zwischenprojekt

Bei Ausbildungen zum Berufsbefähigungsdiplom (DAP) oder Technikerdiplom (DT) wird die Vergütung an den Abschluss des integrierten Zwischenprojekts gekoppelt, das generell zur Hälfte der Ausbildungszeit stattfindet:

Die Reform führt somit zu einer deutlichen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Ausbildungsberufe, deren Vergütungen bereits über den neuen Mindestwerten liegen, bleiben unverändert.

Finanzielle Entlastung der Arbeitgeber

Um zusätzliche finanzielle Belastungen für Ausbildungsbetriebe zu vermeiden, übernimmt der Staat die Differenz zwischen den aktuellen Vergütungen und den neuen Mindestbeträgen der Reform.

Die Erstattung kann monatlich oder jährlich durch den Ausbildungsbetrieb beantragt werden.

Dieses System gewährleistet finanzielle Neutralität für Arbeitgeber und stärkt gleichzeitig die Attraktivität der Berufsausbildung.

2. Jährliche Prämie zur Anerkennung der Ausbildungsbetreuung

Um das Engagement der Mitarbeiter anzuerkennen, die Auszubildende innerhalb von Unternehmen oder Verwaltungen betreuen und begleiten, sieht der Gesetzentwurf eine jährliche Prämie von 750 € pro Ausbildungsvertrag und Ausbildungsjahr vor.

Der Ausbildungsbetrieb kann einen oder mehrere Begünstigte benennen, abhängig von den übernommenen Betreuungsaufgaben und der tatsächlichen Dauer der Ausbildung.

Diese Maßnahme stellt eine konkrete Anerkennung der wichtigen Rolle von Ausbildern und internen Betreuern für den Erfolg der beruflichen Ausbildung dar.

Ein klares Bekenntnis zur beruflichen Ausbildung

Mit dieser Reform möchte Luxemburg die Attraktivität der beruflichen Ausbildungswege nachhaltig stärken, Ausbildungsbetriebe unterstützen und die Menschen wertschätzen, die täglich zur Ausbildung junger Talente beitragen.

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Michael Henz

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