Belgien – Peppol und Ihre AGB: So machen Sie sie für Ihre Kunden verbindlich

Seit dem 1. Januar 2026 können Rechnungen über Peppol verschickt werden. Dabei stellt sich die Frage: Wie sorgen Sie dafür, dass Ihre AGB für Ihre Kunden verbindlich sind? Müssen Sie dafür anders vorgehen als bisher?
Die Bedeutung der AGB
AGB legen Ihre Rechte und Pflichten schriftlich fest, zum Beispiel in Bezug auf Zahlungsfristen, Verzugszinsen, etc.. Damit sie im Streitfall durchsetzbar sind, ist entscheidend, dass Ihr Kunde die AGB auch akzeptiert.
- B2B: Ein Unternehmerkunde akzeptiert Ihre AGB, wenn er diese vor Vertragsabschluss erhalten hat und sie stillschweigend anerkennt, etwa durch Ausführung des Vertrags oder fehlende Einwände.
- B2C: Bei Privatkunden müssen die AGB ausdrücklich akzeptiert werden, um verbindlich zu sein.
Was ändert sich mit Peppol?
Ob Sie Ihre AGB einer Rechnung hinzufügen können, hängt von der verwendeten Softwarelösung ab. Manche Programme erlauben das Hinzufügen einer PDF-Datei mit den AGB, andere nicht.
Wichtig: Die Akzeptanz der AGB bleibt entscheidend. Auch mit Peppol müssen Sie nachweisen können, dass der Kunde die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, falls es zu einem Streitfall kommt.
Praxis-Tipps
- AGB bereits mit Angebot oder Vertrag senden: Am besten versenden Sie die AGB zusammen mit Ihrem Angebot oder Vertrag und lassen den Kunden beim Abschluss bestätigen, dass er sie akzeptiert.
- AGB mit der Rechnung über Peppol senden: Bei B2B-Kunden können Sie, wenn die AGB erstmals mit der Rechnung verschickt werden, im Streitfall argumentieren, dass der Kunde die Anwendbarkeit der Bedingungen nicht bestritten hat. Bei B2C-Kunden findet dieses Argument deutlich weniger Akzeptanz.
- Technische Umsetzung: Wenn Ihre Software das Hinzufügen eines PDF-Anhangs erlaubt, fügen Sie die AGB direkt der Peppol-Rechnung bei. Erlaubt die Software keinen Anhang, senden Sie die AGB per separater E-Mail und verweisen dabei auf die Rechnung, zum Beispiel: „Wir beziehen uns auf unsere Rechnung Nr. … vom …, die wir Ihnen heute über Peppol zugesandt haben. Unsere AGB, die Sie im Anhang finden, gelten hierfür.
Ein einfacher Verweis auf Ihre Website in der Rechnung reicht im Übrigen nicht aus.
Fazit
Auch 2026 gilt:
- Idealerweise erhalten Kunden die AGB bereits mit Angebot oder Vertrag.
- Die Akzeptanz der AGB muss nachweisbar sein.
- Peppol erleichtert das digitale Versenden von Rechnungen, ändert aber nichts daran, dass Ihre AGB vorher kommuniziert und akzeptiert werden müssen.
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Nicole Piront